Erste Hilfe Kurs vor 2,5 Jahren gemacht, Führerschein möglich?

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Siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.

Lediglich die früheren Bescheinigungen über "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" sind nicht mehr gültig. Nicht wegen deren Alter, sondern weil sie nur acht Unterrichtseinheiten hatten, inzwischen sind neun das gesetzliche Minimum.