Führerschein Erweiterung?

1 Antwort

§19 Abs 2 FeV sieht vor, dass du bei einer Erweiterung keinen Nachweis mehr vorzeigen musst, wenn ersichtlich ist, dass du bereits an einem Kurs teilgenommen hast:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Problematisch wird es, wenn der Fahrerlaubniserwerb länger zurückliegt, insbesondere vor 2017, denn damals war der Kurs über "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" noch ausreichend, welcher heute aber nicht mehr anerkannt wird.

Da deine Fahrerlaubnis erst vor drei Jahren erteilt wurde, ergibt sich daraus, dass du zwangsläufig an einem Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten teilgenommen haben musst, denn die kleinen Kurse wurden da schon nicht mehr ankerkannt.