Erste gemeinsame Wohnung als WG anmelden?

4 Antworten

Naja irgendwo stellt es Betrug dar aber drüber nach denken kann man natürlich trotzdem mal, es ist wichtig dann zumindest den Eindruck zu vermitteln es könnte sich hier tatsächlich um eine wg handeln, also getrennte Kleiderschränke und getrennte schlafmöglichkeit sollte dann vorhanden sein.

Grundsätzlich wird nur das Einkommen von Ehepartnern angerechnet. Und der Wohnzuschuss ist unabhängig von der tatsächlichen Miete. Solange ihr also nicht heiratet, könnt ihr zusammenziehen, wie ihr wollt.

Trotzdem würde ich empfehlen, keinen gemeinsamen Mietvertrag zu machen, damit im Fall einer Trennung fiese Auseinandersetzungen vermieden werden. Wenn dein Freund genug verdient, lass ihn die Wohnung anmieten und dich als Untermieter aufnehmen.

Eine Person muss sich halt entscheiden die Wohnung zu mieten. Eine WG macht dann auch erst ab drei Personen Sinn, die nicht miteinander verwandt oder verschwägert sind.

WG (beide Hauptmieter) gibt immer Probleme bei Trennung.Wenn einer geht, kommt er nicht aus dem Vertrag frei. Besser einer Hauptmieter, der andere Untermieter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Lokführer, Maschinenschlosser, Betriebsschlosser