Erste gemeinsame Wohnung als WG anmelden?
Hallo 👋🏼!
In etwas weniger als einem Jahr will ich mit meiner Partnerin zusammenziehen. Das wird unsere jeweils erste Wohnung.
Wir haben nun überlegt, ob es sinnvoller wäre, diese Wohnung als WG anzumelden.
Insbesondere auf den Blick auf Bafög, da sie noch einige Semester vor ihr hat.
Habe nämlich in Erinnerung, dass bei einer "normalen" Wohnungs-Anmeldung später beim Bafög mein Gehalt dazuberechnet wird und daher auch deutlich weniger an sie ausgezahlt wird.
Hat da jemand bereits Erfahrung gemacht oder kann Tipps geben?
Wäre sehr dankbar 😊!
Liebe Grüße
4 Antworten
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Naja irgendwo stellt es Betrug dar aber drüber nach denken kann man natürlich trotzdem mal, es ist wichtig dann zumindest den Eindruck zu vermitteln es könnte sich hier tatsächlich um eine wg handeln, also getrennte Kleiderschränke und getrennte schlafmöglichkeit sollte dann vorhanden sein.
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Grundsätzlich wird nur das Einkommen von Ehepartnern angerechnet. Und der Wohnzuschuss ist unabhängig von der tatsächlichen Miete. Solange ihr also nicht heiratet, könnt ihr zusammenziehen, wie ihr wollt.
Trotzdem würde ich empfehlen, keinen gemeinsamen Mietvertrag zu machen, damit im Fall einer Trennung fiese Auseinandersetzungen vermieden werden. Wenn dein Freund genug verdient, lass ihn die Wohnung anmieten und dich als Untermieter aufnehmen.
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Eine Person muss sich halt entscheiden die Wohnung zu mieten. Eine WG macht dann auch erst ab drei Personen Sinn, die nicht miteinander verwandt oder verschwägert sind.
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WG (beide Hauptmieter) gibt immer Probleme bei Trennung.Wenn einer geht, kommt er nicht aus dem Vertrag frei. Besser einer Hauptmieter, der andere Untermieter.