ALG2 Umzug Jobcenterverträge, Umzugkosten, Mietvertrag, in welcher Reihenfolge?

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Es gibt zwei Optionen für Dich:

Du gehst mit dem Wohnungsangebot/Vertrag zum Amt und wartest bis sie es genehmigt haben. Dann besprichst Du mit dem Sachbearbeiter ob sie ggfs. die Umzugskosten/Kaution übernehmen, was aber an diverse Bedingungen geknüpft ist.

Du informierst Dich welche Bedingungen die neue Wohnung erfüllen muß. Suchst sie und nimmst den Vertrag an. Dann gehst Du zum Amt. Falls sie an dem Vertrag etwas auszusetzen haben, erhälst Du den alten Satz und keine Unterstützung.

Aber am Umzug kann Dich niemand hindern.


DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 14:30

Die neue Wohnung hat eigentlich nur eine gewisse Mietgrenze von sagen wir 500€, 50m² und das wars. So stehts auf der offiziellen Jobcenterwebseite. Ich Muss ausziehen, weil ich hier eingehe. Daher wurde der WBS auch schon bewilligt, weil sie scheinbar meine "Dringlichkeit" anerkannt haben.

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schorle22  17.04.2020, 14:32
@DieFilmsuche

Der WBS hat nichts mit der Entscheidung vom JC zu tun. Oder mit deren Regeln.

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DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 15:00
@schorle22

Ich bin einfach zu dumm dafür. Ich lese immer iwas anderes und zuviel.
Also muss ich fast 7 Schritte machen und ca 6 Anträge machen ?
1. Wbs für evtl sozial Wohnungen.
2.Jobcenter Antrag auf neue Wohnungsumzug und Ihnen mitteilen, dass die Wohnung, die ich in Zukunft haben werde, Max 500€ kostet und 50m² haben wird. (Halt das, was auf ihrer Webseite seit 2020 bewilligt wird.)
3.Wohnung suchen, wenn mir der Umzug bewilligt worden ist.
4.Mietvertrag nicht unterschreiben und zum JC gehen und okay bekommen und vorzeigen, dass ich vorher schon ein Okay bekam zum Umzug und die Wohnung Laut Kriterien angemessen ist.
5.Zeitgleich Kaution/Kostenübernahmen Antrag stellen, da die Wohnung nun "das Okay habe"
6. Zurück zum Vermieter und den alles in die Hand geben
7. Neue Wohnung bewohnen ?

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schorle22  17.04.2020, 15:04
@DieFilmsuche

Du bist nicht zu dumm!
Was Du schreibst ist der offizielle Ablauf. Leider warten in der Realität die Vermieter jedoch nicht (extrem selten), bis Du das Okay vom JC erhälst. Und was sind die 500 Euro? Warm oder Kalt? Das wäre für Dich - nicht für mich - wichtig.
Wie gesagt, Du hast min. zwei Optionen. Deine Entscheidung wie Du es machst. Ich drücke Dir den Daumen, dass Du eine schöne Wohnung findest!

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DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 15:26
@schorle22

Danke für die Geduld.
Ich verstehe nur nicht, welcher Nach oder Vorteil die Methoden haben.
Ich muss doch so oder so einen Antrag stellen, dass ich umziehen möchte.
Warum also diesen erst nachdem ich eine Wohnung gefunden haben könnte und sowieso das Ok brauche. Dann muss ich ja erstmal auf das Ok warten umziehen zu dürfen + das Ok der Wohnung.
Könntest du mir vielleicht mitteilen wie genau der Antrag heißt, den ich stellen muss ?
Kdu antrag ist das ja nicht, da dort schon die neue Adresse, Kosten etc haben wollen.

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2 Erstmal Erlaubnis vom jobcenter Hollen wen das innerhalb der eigenen stad ist ändert sich nur de Fallmanager wen es in einer anderen stadt ist sind 2 jobcenter erstmal zuständig!

1 Alg 2 Antrag erstmal stellen wo du wohnst Aber geht es nach dem Amt steht dir Alg2 und auch eine eigen wohnung ab 25 zu!

3 Du musst die Bedingung des wbs eingehalten was du bei 500 e oder mehr nicht tust dir Steht eigentlich nur 45 qw2 meter zu! Die frage ist was ist Die kalte miete und die Nebenkosten!

4 Wen du eine Wohnung gefunden hast dan must du erstmal ohne deine unterschrift zum Amt aber mit unterschrift des Vermieters!

5 wen das alles dan geregelt ist ist das mit der kaution zu regelnd den die gibt es nur als darlehn !

Auch kannst bei einem erstbezug dafür geld bekommen wen das nicht die erste wohnung ist war es das damit!

Aber dan ist noch zu klären wie du umziehst wen du es bezahlst bekommen must dan versuche es über ein soziales unternehmen!


DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 15:34

ALG2 Beziehe ich schon, diesen Antrag müsste ich dann erstmal nicht ausfüllen oder ?
Wo finde ich den Antrag/Erlaubnis vom Jobcenter ? Ist das ebenfalls schriftlich bzw ein Antrag ?
Der WBS sagt nur 50m² und auf der Jobcenter Seite steht auch kalt + Nebenkosten 500 und Heizkosten werden nochmal draufgerechnet.
Also jetz erstmal das Ok holen und den Antrag stellen. Danke für Eure Hilfe.

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herakles3000  17.04.2020, 15:44
@DieFilmsuche

Du wirst so einen Antrag nicht finden du wirst zu deinem Fallmanager gehen müssen bzw derzeit mit dem telefonisch Kontakt aufnehmen lassen aber lass dir das von dem schriftlich geben das du umziehen darfst! Das kannst du aber auch formlos stellen das du umziehen darfst und zb hinschicken bzw da im Hausbriefkasten werfen oder als Kopie einspeisen Lassen Dan ist das sofort im System!

Alg2 bekosmst du weiter und innerhalb deiner Stadt musst du keinen neuen Antrag stellen nur wen du in eine andere Stadt ziehst!

Ps nur für alle fälle !

Immer den Energieausweis der Wohnung zeigen lassen !

Jemanden mitnehmen zur Besichtigung der sich auskennt bzw auch auf Sachen achte !

Finger weg von Heizen mit strom (infarot ,Nachspiecheicher) oder wen Eine Gastherme in der Wohnung ist den das sind zu hohe extra kosten! Oder web da zb per Wärmepumpe gehetzt werden würde!

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DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 15:54
@herakles3000

Die Sachbearbeiterin ist die, wo ich regelmäßig hingehe und erkläre wie mein derzeitiger Arbeitsweg/Gesundheitliche Verfassung ist und welche Maßnahmen etc ansteht ?
Achso, nadann habe ich das Okay. Zumindest mündlich.
Dann muss ich nur noch von ihr das schriftlich einfordern bzw so, dass es im System ist.
Ich kann niemanden mitnehmen, der sich auskennt. Habe keine Sozialkontakte/Freunde.
Ja...Heizen mit Strom frisst, das merke ich hier. Haben hier seit kurzem Durchlauferhitzer und meine Güte...die Stromkosten sind hoch..
Danke für die Geduldige Erklärung.
Also Ist das "Ok" schon eigentlich da, weil ich seit Monaten mit ihr darüber gesprochen habe. Brauche dies nur noch "bestätigt" Okay. Danke.
Der Rest ist also dann wie gehabt.

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Wohnung finden. Mietbescheinigung erteilen lassen und das OK vom Jobcenter einholen. Gleichzeitig Umzugskosten beantragen.

Zuerst zum Jobcenter und ankündigen dass du umziehen willst und wieso. Fragen, ob die das genehmigen, sprich ob die KdU übernommen werden, so die Zahlen im Rahmen liegen.

Wenn das Ok da ist, dann Wohnung suchen, mit dem Mietvertrag zum JC dackeln und abnicken lassen. Kaution wird im Rahmen der KdU übrigens vom JC gezahlt...das rechtzeitig ansprechen und beantragen!

Umzugskosten... da wird auf Eigenleistung verwiesen! Erfrage beim JC was die zahlen... man kann rechtzeitig vorhewr anfangen Kartons (Bananenkartons) zu sammeln, Kleidung verpackt man in Müllbeutel usw. Statt ein Unternehmen zu beauftragen organisiert man ein paar Freunde und mietet sich einen kleinen Transporter für 1-2 Tage.

Quittungen sammeln und einreichen, vielleicht bekommt man was zurück. Das kann man auch VORHER erfragen udn beantragen im Vorfeld.


DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 14:28

Also sollte ich jetzt, obwohl ich den WBS habe, schon vorher einen 'Antrag stellen eines Umzugs und KDU, bevor ich eine Wohnung habe ? Mir wurde das nämlich von der Bearbeiterin im JC nicht aussagekräftig erklärt. Nur, dass die Wohnung XY betragern darf und wenn ich eine habe, dann erst das Ok einholen.
Ich habe keine Freunde, Familie oder sonstige Leute, die mir mit Auto, Packen und oder Umzug helfen könnten.
Das ist alles so neu, kompliziert und viel auf einmal.

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Erst einmal das Okay vom Jobcenter für den Umzug holen.

So einfach ist das nämlich nicht.


DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 14:32

Also ist das Ok vom Jobcenter erstmal per Antrag schriftlich zu erholen ? Bevor ich überhaupt eigentlich umziehe und keine Wohnung habe ?
Okay und wenn ich das "Ok" habe, dann Wohnung suchen, mit dem Vertrag zum JC und vorzeigen, dass ich das "ok" bekommen habe und nur noch ihr "ok" brauche und dann ist erstmal die Wohnung gesichert. Zeitgleich Kaution/Kostenübernahme ansprechen ?

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DieFilmsuche 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 14:39
@Wippich

Muss ich denn jetzt Vor der Wohnung den Antrag stellen und das das Okay einholen umzuziehen oder nachdem ich eine Wohnung gefunden habe und sie dem Stadtmäßigem Kriterien vom Jobcenter entspricht ?

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Wippich  17.04.2020, 14:42
@DieFilmsuche

Vorher.

Wenn die kein Okay geben kannst du dir ja die Suche sparen.

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