Wohnung teurer als Jobcenter erlaubt, rest selbst zahlen erlaubt?
Wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel eine Wohnung gefunden hat, die hundert Euro teurer ist, als das Jobcenter erlaubt.
Darf man diese Wohnung trotzdem nehmen, wenn man die 100 Euro, die für das Jobcenter zu viel sind, selbst zahlen würde? Und das Jobcenter zahlt nur die angemessene Miete? Mir gefällt eine Wohnung sehr gut, die 100 Euro würde ich auf jeden Fall hinbekommen.
Ich frage auch allgemein, da ich einfach keine Wohnung für so wenig Miete finde, überall sind die Wohnungen deutlich teurer, ich habe keine Ahnung, wie man mit so wenig "angemessene" Miete eine Wohnung finden soll. Also darf sie ruhig teurer sein, solange man den Rest selbst zahlt?
4 Antworten
Das kommt auf den individuellen Umstand an !
Mal abgesehen davon, dass man sich als Single ohne zusätzliches Erwerbseinkommen diese zusätzliche Zuzahlung von 100 € wohl kaum leisten könnte, käme es noch darauf an ob du schon eine eigene Wohnung bewohnst und das Jobcenter zahlt und sollte das der Fall sein, ob du dann durch deinen Umzug im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleiben würdest oder ein neues für dich zuständig wäre.
Wenn du schon eine eigene Wohnung hast, die das Jobcenter zumindest teilweise zahlt, solltest du eigenes Einkommen haben, dann würdest du für den Umzug nicht nur keine Zusicherung bekommen, wenn dieser nicht notwendig ist oder die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete nicht angemessen ist, sondern du würdest bei einem nicht bewilligten Umzug dann nur deine bisher bewilligten KDU - weiter bekommen, wenn die neue KDU - dann höher läge, solltest du im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bleiben.
Dann könnte es theoretisch sogar sein das du dann noch mehr als 100 € zuzahlen müsstest, außerdem würde es keine finanzielle Unterstützung für den Umzug geben, auch nichts für evtl.Renovierungen, kein zinsloses Darlehen für eine Kaution und eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsstest du auch selber zahlen.
Würdest du aus dem Zuständigkeitsbereich fallen, dann würdest du zwar auch kein zinsloses Darlehen usw.bekommen und auch eine evtl.BK - Nachzahlung müsstest du dann selber übernehmen, aber dann würdest du die dort max.geltenden angemessenen KDU - bekommen und nicht nur die dir zuvor vom alten Jobcenter bewilligt worden.
https://www.finanzfrage.net/g/frage/miete-zu-hoch-kann-man-rest-selbst-zahlen
https://hartz.info/index.php?topic=90990.0
Bitte mal dort nachlesen...
Naja, das JC kann sich da u.U. ganz raus nehmen. Der Regelsatz ist knapp bemessen und davon 100€ jeden Monat abdrücken? Da ist das nächste Darlehn vorprogrammiert. Außerdem: Es gibt dann keine Mietkaution. Ich würde es nicht machen.
Man könnte den Rest schon zu zahlen, aber wenn du nur von ALG2 lebst, kannst du es dir nicht leisten.
Wenn du zusätzliches Einkommen hast und diesen Betrag aus deinem Freibetrag zahlen kannst oder willst,ok. Wäre aber schon viel.