Wieso 120 € für 12 km/h außerorts zu schnell?

5 Antworten

Wird ihm vielleicht nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich, sondern eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch zu hohe Geschwindigkeit vorgeworfen? Dafür wäre das Bußgeld zufällig genau 120€ und ein Punkt.

Tatbestandsnummer 103601:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - 1 120,00€

dvdfan 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 17:31

Nein, da steht nur 12 km/h zu schnell, nicht Gefährdung.

Der 70er Bereich ist auch nur am Tag. Die Uhrzeiten auf dem Zusatzschild hab ich gerade nicht im Kopf.

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Kannst solange mit denen diskuttieren, dass du den Fahrer nicht kennst, bis sie das fallen lassen. Hat mein Vater auch mal gemacht xd


dvdfan 
Beitragsersteller
 11.09.2022, 20:07

Hat sich mittlerweile relativ aufgeklärt.

Die Mitarbeiter der Behörde haben einfach die Firma als Person betrachtet und alle Blitzerfotos (die noch nicht von einem Kollegen aufsich genommen wurden) zusammengezählt. Damit ist die Firma theoretisch sooft geblitzt worden, dass so eine Strafe fällig wäre.

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Erstmal den Bußgeldbescheid genau prüfen.

Da steht genau drin was man ihm vorwirft, und welche Strafe das nach sich zieht.

Entweder werden ihm mehr als 12 kmh zu viel zur Last gelegt, oder noch andere Verstöße. Das muss aber im Bescheid stehen.

Er darf nicht vergessen, dass zum Bußgeld noch Auslagen hinzu kommen.

In jedem Fall aber erstmal anrufen, und nachfragen. So kann man die meisten Fehler schon auf einfachen Wege klären. Er kann ja fragen, warum die Strafe so hoch ist, obwohl der Bußgeldkatalog etwa anderes sagt.

Am Ende kann er immernoch Einspruch einlegen. Das empfiehlt sich aber immer nur dann wenn er sich sicher ist, dass der Bescheid falsch ist.

Urteilt das Gericht dann nämlich was anderes zahlt er die Gerichtskosten noch oben drauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

dvdfan 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 13:32

Nach einem Gespräch mit meinem Kumpel (Berufskraftfahrer) kam noch eine weitere logische These auf.

Da das Schreiben ja erstmal an den Halter (die Firma) ging, ist es möglich, dass die Behörde anhand weiterer offener Blitzerfotos den Betrag angepasst hat.

Da mein Kollege den Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte und damit auch die Schuld zugegeben hat, müsste normalerweise der Betrag in einem Bescheid, an ihn adressiert, angepasst werden.

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PissedOfGengar  28.07.2022, 14:00
@dvdfan

Ich halte es zwar für denkbar, dass mehrere "Blitzerfotos" in einem Bußgeldbescheid aufsummiert werden, aber auch dass muss in Bescheid stehen.

Ihnen wird vorgeworfen:

  1. ...
  2. ...
  3. ...

Ein Einspruch ist keine Schuldeingeständnis. Dann wäre ja der Einspruch nicht notwendig.

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dvdfan 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 17:28
@PissedOfGengar

Ne, so hab ich das nicht gemeint.

Wenn man in kurzer Zeit mehrfach geblitzt wird, dann wird jeder Bescheid teurer.

Solange bei den Fotos noch kein Schuldeingeständnis vorliegt, werden die auf die Firma zu Lasten gelegt.

Deshalb ist das jetzt in dem Brief an die Firma so teuer. Da liegen bestimmt noch weitere Briefe mit anderen Kollegen.

Gegen den Bescheid an die Firma hat der Kollege persönlich Einspruch eingelegt und trotzdem seine Schuld zugegeben. Aber gegen den Betrag hat er Einspruch eingelegt.

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Hm. Vielleicht war am Foto zu erkennen, wie der Fahrer ein Handy benutzt hat. Aber das müsste im Bescheid eigentlich drin stehen.... 🤔🤷‍♀️


dvdfan 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 22:39

Hab ich ihn auch gefragt.

Nein. Handy liegt immer in der Arbeitstasche im Kofferraum, wenn er fährt.

Angeschnallt war er auch. Da würde ja sowieso das "Bing Bing" vom Auto nerven.

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dvdfan 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 22:37

Er hat auch schon Widerspruch eingelegt. Macht sich aber Sorgen und hatte sich heute vertrauensvoll an mich gewandt.

Ich hab ihm auch gesagt, dass ich mal schaue, was die Community davon hält.

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