Blitzer Fragebogen?
Hallo, ich wurde außerorts geblitzt und muss nun einen Fragebogen ausfüllen.
Unter dem Punkt: "Angaben zum Führerschein" steht folgendes:
Führerschein-Klasse ___ ausgestellt am _______ durch ___________________.
Folgendes habe ich eingetragen:
Führerschein-Klasse B ausgestellt am _______ durch Name des Amtes.
Was kommt bei "ausgestellt am" hin?
Der Tag, an dem ich den Führerschein offiziell bestanden habe? (Oktober 2018)
Oder der Tag an dem ich den Führerschein ausgehändigt bekommen habe? (Mai 2019), im Führerschein vermerkt als "Austellungsdatum".
18 wurde ich im Januar 2019 und bin seit dem alleine gefahren.
Wenn ich das Austellungsdatum nehmen würde, befände ich mich nämlich noch in der Probezeit, was nicht sein kann. Bin etwas irritiert.
3 Antworten
Also ich lese klar und deutlich: Der Tag der Ausstellung wird abverlangt, und der steht im Führerschein.
Probezeit hat aber doch etwas mit der Fahrerlaiubnis zu tun, doch nichts mit dem Führerschein, oder hat sich da etwas geändert?
Es stehen beide Daten auf dem Führerschein.
Den vorläufigen Führerschein (Blatt Papier) habe ich an dem Tag des Bestehens erhalten und durfte ab dann fahren.
Den „richtigen“ Führerschein (Plastikkarte) habe ich irgendwann nach 6 Monaten mal abgeholt. Und das Abhol- Datum steht auch auf den Führerschein als „Ausstellungsdatum“.
Das Ausstellungsdatum. Denn es kommt ja darauf an, ob du noch in der Probezeit bist. Und ohne den Führerschein bereits gehabt zu haben, kann deine Probezeit ja nicht angefangen haben.
Aber warum? Ich bin doch schon die ganze Zeit davor alleine gefahren?
Das Ausstellungsdatum.
Obwohl ich die ganzen Monate davor schon mit einem vorläufigen Führerschein gefahren bin?
Dann frag bei der Behörde nach. Oder schreib das in das Textfeld.
Mit 18 bekommt man ja erst den richtigen Führerschein.
Mit 17 darf man aber schon begleitet fahren.