Ausziehen von Eltern. Wohnungssuche und Hartz 4 Antrag?
Hallo zusammen,
ein Freund (27 Jahre alt), der noch zu Hause bei seinen Eltern wohnt, würde gerne wissen, ob das Amt ihm eine Wohnung finanzieren würde. Nach seinem Studium hat er bis jetzt noch nichts gefunden und möchte jetzt schon ausziehen. Steht ihm überhaupt eine eigene Wohnung zu? Und Nein, er möchte nicht auf Dauer auf Kosten des Staates leben, sondern seine momentane Situation ist sehr kompliziert, da seine Eltern ihn rausschmeißen möchten. Er ist natürlich auf Jobsuche, würde aber jetzt schon ausziehen.
Kann er überhaupt eine Wohnung für sich beantragen? Welche Schritte sind notwendig?
4 Antworten
Schlicht und ergreifend - ab Vollendung des 25. Lebensjahres bildet er eine eigene BG und hat somit auch Anspruch auf eine eigene Wohnung.
Allerdings sollte er in jedem Fall vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die "Genehmigung" des JC einholen. Ebenso ist zu klären, ob er ein Darlehen für die Mietkaution erhält.
Desweiteren dürfte vermutlich auch Anspruch auf eine Erstausstattung bestehen.
Um sich viele nötige Gegenstände zu beschaffen : Rundruf bei Verwandten, Bekannten und Freunden wer was für eine Erstausstattung spenden kann - Geschirr / Besteck / und 1000 andere Kleinigkeiten, die man halt so benötigt. Sich in jedem Fall bei EBAY-Kleinanzeigen umschauen - vieles findet man dort für einen "Appel und ein Ei" - oder gar unter der Rubrik " zu verschenken" . Auch in Sozialkaufhäusern findet man häufig gute Sachen - oder gar auf dem Sparmüll - Möglichkeiten finden / bieten sich erfahrungsgemäß viele.
Ja den das darf auch nur bestimmte kosten alles haben und nur die vermiter unterschrift sollte schon drauf sein!
Auch wird er einen WBS schein brauchen!
Da er 27 Jahre alt ist, steht ihm eine eigene Wohnung und auch ALG II zu. Auch eine Erstausstattung wird ihm bezahlt.
Er soll einen Antrag im Jobcenter stellen. Die Wohnung muss er aber selbst suchen.
Was für ein Antrag wäre dies?
Wie sieht das Prozedere aus? Wohnungsbesichtigung und dann das Wohnungsangebot dem Jobcenter vorlegen?
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen
Da gibt es alle Infos.
Ja ab 25 hat er ein anrecht auf eine eigene Wohnung aber Achtung das muss den Vorgaben entsprechen und das amt ihn den Mietvertrag auch genemiegen!
Warum sollte das Amt ihm etwas finanzieren, wenn er noch nie gearbeitet hat? Wenn er noch im Studium ist, sind seine Eltern für ihn unterhaltspflichtig. ansonsten muss er eben arbeiten gehen, wie jeder normale Mensch auch. Ich studiere ebenfalls und arbeite nebenbei. Ich kann mir meine Wohnung dadurch finanzieren. Dein Freund scheint eher ein Faulpelz zu sein.
Müsste der Mietvertrag dann erst zum Jobcenter gebracht werden, bevor dieser unterzeichnet wird?