Erhalten Schülerpraktikanten üblicherweise nach einem 3-wöchigen Betriebspraktikum eine schriftliche Bewertung oder eine Anwesenheitsbescheinigung?
4 Antworten
Hi,
ein Praktikumszeugnis ist gerade bei längeren Praktika üblich und wird in der Regel auch seitens der Schule gefordert.
LG
Es kann beides geben, hängt ab von den Unterlagen, die er von der Schule kriegt. Ich habe einmal für nur eine Woche eine Bewertung bekommen, ein anderes Mal für vier Wochen im Rahmen der Berufsschule nur einen vom Betrieb angekreuzten Bogen, den die Schule herausgegeben hatte und wo anzukreuzen war, wie "gut" ich gewesen sei.
Normalerweise sollte die Schule einen Vordruck zur Praktikumsbewertung mitgeben.
Darauf sind dann einzelne Kompetenzen aufgeführt, die mit einer Rangfolge bewertet werden kann.
Eine Praktikumsbestätigung zur anwesenheit ist notwendig. Die gehört für den Schüler später zu den Bewerbungspapieren .
Nur für Azubis, ich glaube, die werden jetzt genommen.
Ja, das sollte schon zuvor in der Vereinbarung zwischen Betrieb und Schule so vermerkt sein.
Deiner Lehrer werden dir sicher alle Fragen korrekt beantworten.
Ich bin nicht mehr in der Schule, es geht um Praktikanten bei uns.
Dann gucke bitte in den Praktikumsvertrag den ihr mit der Schule geschlossen habt. Auch kommt die Lehrkraft des Praktikanten im Betrieb vorbei und sollte für diese Fragen verfügbar sein. Sie muss euch ja auch zum Schüler befragen
Aha, und wer regelt die Fehlzeiten oder wenn es zum Arbeitsunfall kommt? Bitte in der Schule des Praktikanten anrufen und nachfragen
Das Thema Unfall und Haftpflicht ist über ein Infoblatt kommuniziert worden. Es gibt keinen Vertrag, es gibt nur eine formlose Zustimmung, dass der Schüler sein Praktikum da verbringen darf. Mir liegt der Schrieb vor, das ist kein Vertrag. Sagt unsere Perso auch.
Oh man, nichts geregelt wie lange er arbeiten darf etc? Krass! Auch komisch, dass es die Eltern nicht irritiert, ich gehe davon aus, ein Schülerpraktikant ist minderjährig!?
Doch, das steht, wie bereits erklärt, in einem Infobrief!! Doch, minderjährig.
Nochmal: es gab einen Infobrief, in dem alles stand und eine Einwilligung, dass xy dann und dann kommen kann und von xy betreut wird. Rechtliches stand darin nicht.
Ist jetzt nicht meine Schuld!
Leider gab es keinen Vordruck.