Erhalten inländische Terroropfer bzw. deren Hinterbliebene eine fest gesetzlich geregelte Wiedergutmachung durch die dt. Politik / BRD?

3 Antworten

Ich kenne keine solche staatliche Pflicht und sehe auch keine:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wiedergutmachung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, nach dem Opferentschädigungsgesetz stehen Opfern von Gewalttaten/auch den Hinterbliebenen Zahlungen zu.

Hierüber entscheiden weder Politiker noch sonstwer, den Du hier anprangern möchtest mit deinen albernen Vorwürfen.

Ist wie bei jeder Straftat.

Die Opfer haben schlicht und ergreifend Pech, sofern beim Täter nichts zu holen ist