Erfolglose Partnerrückführung - Geld zurrück?
Hallo,
Ich schäme mich wirklich sehr diese Frage überhaupt zu stellen und ich bitte euch, mich nicht zu verurteilen denn ich weiss selbst wie unfassbar dumm ich war.
Nun, es verhält sich so, dass ich aus purer Verzweiflung und aus einem emotionalen Ausnahmezustand heraus eine Wahrsagerin/Hexe mit einer Partnerrückführung beauftragt habe. Die Dame gab mir eine 100%ige Erfolgsgarantie binnen 4 Wochen und hat mich obendrauf unfassbar unter Druck gesetzt... Ich habe ihr ohne zu zögern 900€ per PayPal (Freunde/Bekannte) geschickt. Natürlich ist nichts passiert. Gegen Ende der 4 Wochen sagte sie mir dann dass noch weitere 4 Wochen intensive Arbeit nötig wären, da der Fall sehr kompliziert gelagert wäre. Nachdem ich ihr dann geantwortet habe dass ich kein Geld mehr habe, hat sie es nochmals mit enormen Druck versucht... (wenn ich jetzt nichts unternehmen würde, wäre meine Frau für immer weg, und sie sehe einen anderen Mann usw...) daraufhin hat sie den Kontakt (noch während der eigentlichen PRF) abgebrochen...
Ich habe vor Kurzem auch gesehen, dass sie mir das Dreifache von dem Preis berechnet hat, wie auf ihrer Homepage angegeben.
Nun stelle ich mir die Frage, ob oder wie ich mir mein Geld zurückholen kann?
Auf meinem Girokonto habe ich noch die Möglichkeit die Lastschrift rückgängig zu machen. Kann oder soll ich das tun Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht.
Danke für eure Antworten :-)
5 Antworten
Bei den Beträgen lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten.
Um Gottes Willen, so viel Geld.
Schämen musst du dich dafür ganz und gar nicht. Aus Fehlern lernt man.
Was nicht heisst dass der Fehler bei deiner Entscheidung lag, dir magische Hilfe zu holen.
Grundsätzlich gibt es bei Magie keine Garantie. Es ist gesetzlich glaub sogar nicht erlaubt. Denn nicht mal ein Arzt gibt dir Garantie dass du gesund wirst wenn du seiner Begandlung folgst.
Leider gibt es Menschen die so ein Unsinn verbreiten.
Wenn du mit der Dame kein KaufVertrag abgeschlossen hast sondern es privat gemacht hast dann wirst du das Geld wohl nicht mehr sehen.
Grundsätzlich findest du seriöse Anbieter so dass sie auf ihrer Homepage alle rechtlichen Daten angeben wie zB AGBs, Widerrufsrecht!!! Impressum mit einer vollständigen Adresse (nicht vom Ausland wie zB China, USA o.a.) Tel-Nr, Steuer-Nr.
Das sind gesetzliche Vorgaben und Pflicht (zumindest in Deutschland).
Bei der nächsten Suche solltest du dir auf jeden Fall mehrere Leute aussuchen und dort anfragen. Einen Seriösen Anbieter kannst du immer jederzeit kontaktieren. Auch danach!
Jeder der das nicht anbietet und den Kontakt unterdrückt, der hat was zu verbergen und spielt nicht mit offenen Karten.
Ich würde mir einen Rechtsbeistand suchen. Von meinem Empfinden her würde ich das Gebaren der Dame als sittenwidrig einstufen, soweit ich mich erinnere muss niemand ein sittenwidriges Geschäft bezahlen. Ich kann mich auch irren.
Versuch doch mal da etwas zu holen. Da wirft man noch gutes Geld dem schlechten hinterher.
Zu einem "sittenwidrigen Geschäft" gehören immer zwei Partner. Wer so blöd ist, solchen Unsinn zu finanzieren, hat es eigentlich nicht besser verdient.
Die Chancen für Deinen Erfolg sind nur wenig besser als NULL.
In Deutschland entscheiden die meisten Gerichte hier sehr "konservativ".
Solche Leistungen werden als Scharlatanerie eingestuft aber eben noch nicht als Betrug. Damit meinen die Richter, dass jeder normal gebildete und halbwegs denkfähige Mensch wissen kann und wissen sollte, dass diese Versprechungen nicht funktionieren.
Deshalb können z.B. Astrologen kein Honorare für ihre "Nicht"-Leistungen vor Gericht einklagen, da Geld für Nichts in Deutschland eben nicht einklagbar ist.
Andererseits können Kunden, die ihr Geld an solche Scharlatane verschwendet haben, dieses auch nicht zurückfordern, da sie gewusst haben sollte, dass sie damit ihr Geld nur zum Fenster hinauswerfen.
Also ein echtes Patt.
Im Grenzfall wird von den Anwäten der Wunderanbieter so argumentiert, dass das Geld nicht für die "Geist-Leistung" zu erbringen war, sondern für die Unterhaltungsleistung, da der Anbieter eben hauptsächlich ein Schauspieler für Wunderheilung wäre und der Patient/Kunde ja gut unterhalten wurde.
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Du hast nur dann eine kleine Chance, wenn du einen schriftlichen Vertrag hast, in dem Dein Anbieter Dir definitiv und klar eine Leistung zusichert, die er dann anschließend nachweislich nicht erbracht hat.
Aber diese Chance ist sehr gering, da diese Anbieter ihre Verträge zuvor von Anwälten, die auf solche Fragen spezialisiert sind, formulieren lassen, so dass man vor Gericht praktisch nie eine Chance hat.
Volle Zustimmung.
Im Regelfall bleibt es vor Gericht beim Status quo.
Wenn Du noch nichts gezahlt hast, dann kann der/die Scharlatan sein Honorar nicht vor Gericht einklagen.
Wenn Du bereits bezahlt hast, dann kannst Du Dein Geld durch Gerichte nicht zurückholen.
Magst du ihren Namen erwähnen damit auch alle anderen vor ihr gewarnt werden?
Schalte lieber einen Anwalt ein. Falls ihr euch per Mail ausgetauscht habt dann alles ausdrucken und dem Anwalt als Beweis zeigen.
Viel Glück und hoffentlich bekommt die Betrügerin eine saftige Geldstrafe.
Andererseits hat der Scharlatan auch keinerlei rechtliche Befugnis auf das Geld ohne Vertrag ;) ein Vertrag ist die vprraussetzung dafür irgendetwas aus dem Handel rechtens zu machen