Erfahrungen mit Hartz-IV mit zwei Kindern?

6 Antworten

Erst einmal in Kurzfassung !

In einer Ehe gibt es kein mein oder dein und schon gar nicht, wenn man Sozialleistungen beantragen möchte.

Dein Mann und Du seid euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit es das Einkommen erlaubt, ihr alle bildet zusammen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, dazu gehören z.B. auch Kinder unter 25 Jahren, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken können.

Wobei Kinder ihren Eltern mit ihrem Einkommen im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld, dass ist nämlich im SGB - ll Einkommen des Kindes, solange es dieses zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Sonst könnte max. das volle Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern werden und dann entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerecht.

Du und das bzw. dann die Kinder könnten also nur dann einen Anspruch haben, wenn das gesamte anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken könnte.

Derzeit würde euer Bedarf mit 2 Kindern unter 6 Jahren so aussehen, dir und deinem Mann stünden min. jeweils 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und jeweils 1/4 von der gesamten Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Den Kindern stünden jeweils 285 € Regelbedarf zu und min.noch 1/4 von der Warmmiete.

Angenommen die Warmmiete läge bei 800 €, dann würde das bei euch ein Bedarf von jeweils derzeit 404 € + 200 € = min. 604 € x 2 = min. 1208 € ergeben und bei den Kindern jeweils 285 € + 200 € = jeweils 485 € x 2 = 970 €.

Dann läge der Gesamtbedarf bei angenommen min. 2178 € !

Das Kindergeld würde bei minderjährigen Kindern im Regelfall voll auf deren Bedarf angerechnet.

Dein Elterngeld wäre dann sonstiges Einkommen und wenn Du vorher nicht gearbeitet hast, dann bleibt im Regelfall nur 30 € Versicherungspauschale, die dann abgesetzt werden könnten.

Wenn Du das Elterngeld von 300 € auf 1 und nicht 2 Jahre beziehen würdest, dann blieben im Regelfall dann 270 € anrechenbares Einkommen, oder dann eben bei 2 Jahren von monatlich 150 € Elterngeld nur max. 120 € anrechenbares Einkommen, was dann mindernd auf den Bedarf angerechnet würde.

Dein Man kann auf sein Erwerbseinkommen min. erst einmal Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll absetzen, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und wegen des / der minderjährigen Kinder dann weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto dazu.

Ohne Kinder bzw. volljährige wären es nur weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto und diesen Freibetrag kann man dann theoretisch vom Nettoeinkommen abziehen, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Einkommen.

Hat dein Mann also min. 1500 € Brutto, dann kann er derzeit den max. Freibetrag von 330 € vom Nettoeinkommen abziehen.

Dazu käme dann 2 x 219 € = 438 € Kindergeld und dein anrechenbares Elterngeld, dass müsste dann mit dem Gesamtbedarf verglichen werden.

Nur wenn das geringer als der Gesamtbedarf wäre, käme überhaupt ALG - 2 oder besser Hartz - lV bzw. Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren vom Jobcenter in Betracht.

Aber selbst wenn es weniger als der Grundbedarf wäre, müsste man dann einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen, für diese und auch ALG - 2 Leistungen findest Du kostenlose Rechner im Internet.

Mit mehr Angaben über Einkommen des Mannes und Warmmiete kann man dann auch genauere Berechnungen machen und evtl. Ansprüche prüfen.

Beim zweiten Kind hast du in der Regel nochmals Anspruch auf Elterngeld.

Das Amt sagt, ihr dürft im Monat, mit xy Personen xy Geld haben.

Da du verheiratet bist wird der Verdienst von deinem Mann mit dazu gerechnet, genauso wie Kindergeld und Elterngeld etc.

Die Differenz zahlt das Amt.

Im Monat hast du dann noch einen bestimmten Freibetrag den du haben darfst, wo du dazuverdienen kannst.

Alles was drüber is ziehen sie dir von der Leistung wieder ab.

Von dem Amt kann auch die Miete übernommen werden, dann wird geprüft ob ihr eine so große und teure Wohnung haben dürft (je nachdem wo ihr wohnt)

So war es zumindest bei uns als mein Mann (durch die Pandemie) seinen Arbeitsplatz verloren hatte und ich in Elternzeit war 😅

Wir wohnen in Bayern, vielleicht ist das auch Bundesland abhängig bzw. unterschiedlich.

Ich würde versuchen es irgendwie ohne das Amt zu schaffen, es war sehr unangenehm denen meine Kontoauszüge etc immer schicken zu müssen 😅


DaKaBo  18.07.2022, 09:43
Da du verheiratet bist wird der Verdienst von deinem Mann mit dazu gerechnet

Das wäre in diesem Fall auch so, wenn sie nicht verheiratet wären.

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Das hängt vom Verdienst des Vaters ab. Ich würde das einmal prüfen lassen. Wenn der Verdienst zu gering ist gibt es sog. "aufstockende Leistungen".

Am Besten ist wahrscheinlich, du machst mal einen Beratungstermin und lässt dich erhellen.

LG

aber alleinerziehende haben es in der Hinsicht in der Regel besser als verheiratete Frauen...

Das ist Quatsch.

Eigentlich habe ich mich auch immer gedrückt Geld vom Staat zu nehmen,

Darin scheint mir eher das Problem zu liegen.

Googel' einfach mal online nach kostenlosen ALG 2 - Rechnern und rechnet Euren ALG 2 - Anspruch selbst aus.

Er liegt nach aktuellem Stand mindestens bei 1.093 € mtl. plus Warmmiete ohne Haushaltsstrom. Inklusive 1 Kind.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regelsaetze-steigen-1960152

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Kindergeld wird angerechnet und ebenso das Einkommen des Gatten unter Berücksichtigung eines Freibetrages.

Gegenfrage - beabsichtigst Du Dich zu Trennen um anschließend "leichter" mit Leistungen nach SGB II übr die Runden zu kommen .... oder in welche Richtung zielt jetzt diese Frage?

Oder anders gefragt - wie hoch ist das Brutto- bzw. Nettoeinkommen Deines Mannes - und wie hoch ist Eure monatliche Miete? Wie hoch ist Dein Einkommen?