Erfahren Eltern zwingend von einer Erbschaft wenn man minderjährig ist?
Hallo, ich bin in einer sehr speziellen Lage.
meine Grossvater ist eine extrem vermögender Aktionär. Allerdings ist er schwer krank und hat starke Schmerzen. Daher hat er leider den Entschluss gefasst, suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. (Bin aus der Schweiz ist hier legal, weiss nicht wie das Recht es in den Nachbarländern will)
also: mein Grossvater wird morgen von uns gehen. Er wollte nicht, dass wir (fam) dabei sind, also war heute das letzte mal wo wir ihn sahen um Abschied zu nehmen. Meine Eltern haben kein gutes Verhältnis zu ihm, man könnte fasst sagen sie seien zerstritten. Ich jedoch hatte immer eine enges Verhältnis mit ihm. Wir sind seine einzigen nahen Verwandten die noch leben. Er wollte am Ende noch kurz mit mir allein sprechen.
er hat mir gesagt, dass er meinen Eltern nur den absoluten „mindestbetrag“ der gesetzlichen erlaubt ist vererbt und mit den ganzen Rest, er hat gesagt es geht um 7-Stellige zahlen, und das was meine Eltern bekämen sei ein Witz, im Gegensatz zu meiner Erbschaft. Auch hat er gesagt, dass das Testament garantiert gültig seid, da er alles mit seinen Anwälten geklärt hätte und er psychisch in einem 1a Zustand ist. Das heisst ich werde tatsächlich alles erben.
Doch ich weiss nicht was das mit meinen Eltern macht (nicht, dass sie Erbschleicher sind oder so) aber einfach, das ist schon ein grosser Schock.
zu meiner Frage: werden meine Eltern zwangsläufig erfahren, auf welche Summe sich meine erbe beträgt. Das ich minderjährig (15 Jahre) bin. Weil wenn nicht, könnten sie auch davon ausgehen, dass er es gespendet hat oder so, das würde such zu meinem Opa passen.
ufn wie soll ich mit der Situation umgehen?
6 Antworten
Pflichtanteile heißen diese "Mindestbeträge" und Deine Eltern werden bestimmt angeschrieben.
Wie Du damit umgehst, ist doch nicht wichtig. Ein Testament nennt man "den letzten Willen" und den akzeptieren die Erben oder eben nicht.
In Bezug auf deine Frage: In der Regel werden die Erben über den Inhalt eines Testaments informiert, insbesondere wenn sie Erben sind und Ansprüche geltend machen müssen. Da du minderjährig bist, ist es wahrscheinlich, dass deine Eltern als deine gesetzlichen Vertreter über deine Erbschaft informiert werden, wenn sie die rechtlichen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses einleiten müssen. Dies könnte beispielsweise die Einreichung von Dokumenten bei einem Notar oder einem Gericht einschließen.
Es ist jedoch möglich, dass deine Eltern nicht über den genauen Betrag informiert werden, den du erben wirst. Dies hängt von den spezifischen Bestimmungen des Testaments und den Gesetzen des Landes ab, in dem der Nachlass abgewickelt wird. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sie zumindest einen gewissen Einblick in den Nachlass und deine Erbschaft erhalten werden.
In Bezug auf den Umgang mit der Situation könntest du erwägen, deine Bedenken und Ängste gegenüber deinen Eltern offen zu kommunizieren. Erklären Sie ihnen, was Ihr Großvater Ihnen gesagt hat und wie Sie sich dabei fühlen. Vielleicht könnten Sie gemeinsam überlegen, wie Sie am besten mit der bevorstehenden Situation umgehen können, um Konflikte oder Missverständnisse zu vermeiden.
Es könnte auch hilfreich sein, professionelle Unterstützung von einem Anwalt oder einem Mediator in Anspruch zu nehmen, um den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln und mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
Letztendlich ist es wichtig, dass du dich um deine eigenen Bedürfnisse und Emotionen kümmerst und Unterstützung findest, wenn du sie brauchst.
Da deine Eltern Miterben erhalten Sie vom Gericht eine Kopie der testamentarischen Verfügung von deinem Grossvater nachdem das Testament eröffnet wurde. Genaue Geldbeträge sind daraus jedoch meist nicht ersichtlich. Eventuell wurde ein Testamentvollstrecker ernannt der für die Auszahlung an die Erben zuständig ist und bei dem du Einzelheiten erfahren kannst.
Die Eltern werden auch die genaue Summe erfahren, den sie sind für die Vermögensverwaltung des minderjährigen zuständig.
Da du minderjährig bist weiss ich nicht ob du selber eine Kopie von dem Testament erhältst vom Gericht. Wenn nicht, musst du halt bei deinen Eltern nachfragen. Bis zur Volljährigkeit kannst du eh nicht selber über das Erbe verfügen. Wenn deine Gelder bis dahin von jemand anderem verwaltet werden muss man dir mit 18 dann darüber Rechenschaft ablegen (Aktienbestand, Renditen, Barvermögen...). Ich würde drum bitten, dass fûr dein Erbe ein separates Konto eingerichtet wird!
Selbst wenn Du schon volljährig wärst, müssen Deine Eltern den Umfang der Gesamterbschaft erfahren, weil sie sonst den Pflichtteil ja nicht berechnen könnten.
schweizer Erbrecht ist meines Wissens vergleichbar dem deutschen Erbrecht.
Das Kind deines Großvater bzw alle Kinder bekommen das Testament vom Gericht übersandt. Den Kindern steht ein Pflichtteil zu - bei nur einem Kind wäre dies die Hälfte des Nachlasses nach deutschem Recht - dieses können sie beim Erben einfordern. Belegbare Nachweise über Schenkungen der letzten 10 Jahre - können sie ebenfalls einfordern.
Du bist minderjährig - sofern Opa im Testament nichts geregelt hat - verwalten deine Eltern das Vermögen bis zur Volljährigkeit.
Lass.dich überraschen. Ich kann nachvollziehen warum deine Eltern sich mit deinem Opa nicht verstehen.
letztes Abschnitt war unnötig! Hast keine Ahnung was Sache ist.!
Stimmt zwar - aber wenn ich als Erwachsener einen Teenager mit einer solchen Situation konfrontiere - dann spricht dies für eine Art Charakter.
Der gute Opa - hätte sein Testament geschrieben, hätte seinen Enkel nicht zwischen die Stühle gebraucht, hätte das Testament derart gestaltet, dass kein Pflichtteilsanspruch entsteht und hätte in diesem Testament eine Testamentvollstreckung oder Vermögensverwaltung angeordnet.
Gestorben wäre er - ohne dies dem Teenager VORHER zu erzählen.
Mit dem freiwilligen Tod eines Menschen klar zu kommen - ist für den Teenager bereits schwer genug.
okay, aber wie soll ich mit der Lage umgehen? Das ist für mich auch ein Riesen Schock. Weiss garnicht was das für mich heisst