Erfährt man beim Erbe vom Gewerbe?

2 Antworten

nun ja, es werden sich doch Unterlagen im Nachlass befinden, dass ein Gewerbe bestanden hat. Sollte der Verstorbene irgendwo in D mal ein Gewerbe angemeldet haben ohne es evtl. ausgeübt zu haben, wirst Du nichts erfahren. Das Gewerbeamt erfährt ja auch nichts von seinem Ableben.

Nur im Falle, dass Du erbberechtigt bist (verwandt) oder testamentarisch eingesetzt wurdest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 19:53

Ja und wenn das so ist wer informiert einen dann

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WraithGhost  31.07.2024, 19:55
@Waterfight

Das Verlassenschaftsgericht (bzw. zumindest in Österreich der zuständige Notar als eingesetzter Gerichtskommisär).

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