Erbt man Risikolebensversicherung?
Wenn ein Mann seine Frau als Begünstigte eine Risiko Lebensversicherung angegeben hat und dann beide gleichzeitig beim Autounfall sterben bekommen dann die Erben der beiden also in dem Fall die Kinder das Geld was der Frau aus der Risikolebensversicherung zustehen würde
4 Antworten
Sterben bei einem Autounfall zwei Menschen, so ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes, soweit als möglich den jeweiligen Todeszeitpunkt zu ermitteln. Es reicht theoretisch, wenn eine Person die andere um eine Sekunde überlebt hat.
Stirbt der Mann zuerst und seine Frau eine Sekunde später, so ist der Versicherungsfall eingetreten und die Frau erhält als Begünstigte die Summe aus der Versicherung.
Durch das Versterben der Begünstigten fällt ihr Anspruch auf die Versicherungssumme in ihr Erbe. (Im übrigen ist sie evtl. mit ihren Kindern Erbin des Ehemannes - gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt)
Stirbt die Frau eine Sekunde vor ihrem Mann, entfällt sie als Begünstigte; ist die Einsetzung der Begünstigen widerruflich erfolgt, fällt beim Eintritt des Leistungsfalles die Summe in den Nachlass des Mannes. Ist die Einsetzung unwiderruflich erfolgt, fällt der Leistungsanspruch in den Nachlass der Frau.
Kann ein genauer Todeszeitpunkt nicht ermittelt werden, wird nach dem Verschollenheitsgesetz der sekundengleiche Tod angenommen und die Summe fällt in den Nachlass des Mannes und wird nach § 1924 BGB verteilt.
Die Lebensversicherung wird nicht vererbt, wenn der Versicherungsnehmer eine bezugsberechtigte Person bestimmt hat. Nur wenn das nicht der Fall ist, fällt die Lebensversicherung in den Nachlass
Wenn auch die unmittelbar Bezugsberechtigte (also in deinem Fall die Ehefrau) in der Risikolebensversicherung verstirbt, so fällt die Versicherungsleistung der Risiko-Lebensversicherung unter die Erbmasse des Verstorbenen und unterliegt damit der gesetzlichen Erbfolge. Dass heißt zunächst die Kinder zu gleichen Teilen usw. (Erben 1. Ordnung und Erben 2. Ordnung nach BGB)
Das gilt für rund 99 Prozent aller Fälle, in denen ein "widerrufliches Bezugsrecht" vereinbart worden ist.
In den wenigen Fällen, in denen allerdings ein "unwiderrufliches Bezugsrecht" vereinbart wurde, sollte sich ein Jurist mit der Sache befassen, damit alles ordnungsgemäß und rechtssicher abläuft. Dieser Fall ist allerdings in der täglichen Praxis absolut selten.
joho.
Die Versicherung fällt an die bezugsberechtigte Person. Das ist nicht zwangsläufig der gesetzliche Erbe