Erbrecht: Geld der Ehefrau?
In unserer Patchworkfamilie gibt es 5 Kinder, 1 gemeinsames. Aktuell haben wir ein Berliner Testament. Unser Besitz ist nicht gross, ein kleines (noch nicht abbezahltes) Eigentum.
Auf den Namen der Ehefrau läuft ein Investmentsparplan, der zur Aufstockung der Rente gedacht ist. ( wir waren die letzten 30 Jahre selbstständig und haben fast keine gesetzliche Rente) Der Fond ist aber nicht als Rente gekennzeichnet.
So wie die Familiensituation aktuell ist, wird eines der 4 Kinder des Ehemannes bei seinem Ableben seinen Pflichtteil einfordern. Die Frage ist, ob der Investmentsparplan auch ins Erbe gerechnet wird.
Wir wollen selbstverständlich, dass alle unsere Kinder (auch das mit dem es schwierig ist) am ende das was noch da ist bekommen. Wenn aber einer wirklich vorher seinen Pflichtteil bekommen will, macht mir das Angst, weil wir eh schon mit wenig auskommen müssen.
Wir gehen dann auch noch zum Notar, aber ich würde mich freuen schon mal ne Richtung zu haben.
3 Antworten
Der Investmentsparplan läuft doch auf die Frau. Da kann das Kind des Mannes gar nichts einfordern, da es da schlicht nichts einzufordern gibt.
wenn der Mann stirbt, erbt er ja nichts, sondern sein Vermögen wird verteilt.
Sag dir gleich. Bin kein Anwalt. Berliner Testament heißt der andere Ehepartner erhält bei Tod alles bis auch dieser Tod ist, dann erben die Kinder. Der Pflichtteil wäre die Hälfte was demjenigen Kind ohne Testament zugestanden hätte. Ich empfehle dir einen Anwalt der sich mit Erbrecht auskennt.
Was auf den Namen der Frau läuft, ist nicht Erbmasse des Mannes. Somit haben darauf die Kinder des Mannes im Falle seines Todes auch keinen Anspruch.
Oh, ich fürchtete, durch den Zugewinn gehört die hälfte des vermögens dem mann und wird deshalb dem Erbe zugeschlagen