Ehemann vermutet Frau geht Fremd, er heuert ein Privat Detektiven , kann er vor Gericht dann mit den Fotos und das Sorgerecht für die Kinder einfordern?

11 Antworten

Dafür muss, denke ich, erst mal nachgewiesen werden, dass man auf den Fotos klar etwas erkennt. Dann geht der Mann zum Anwalt. Wenn die Mutter ihre Pflichten vernachlässigt hat, es dem Kind aber bei Verwandten gut geht, dann passiert da erst mal gar nichts. Außer, dass der Mann die Scheidung einreicht, weil er die Nase voll hat. Geht es dem Kind schlecht, wird ggfs wohl das Jugendamt eingeschaltet. Und das Gericht klärt auch, zu wem das Kind gehen soll.

Und das mit dem Unterhalt wird auch genau geregelt. Je nachdem, wer mehr verdient, zahlt an den jeweils schlechter Verdiendenden. Aber auch das ist Sache des Gerichts und kann ggfs auch anders entschieden werden. Denn die Frau kassiert nicht nur, denn sie kann ja zB auch arbeiten gehen.

Ehen mit Vertrag sind eine noch andere Geschichte. Ist da klar geregelt, wer wem was zahlen muss und ob überhaupt und ob der Passus Fremdgehen drin steht (wenn der nicht sogar sittenwidrig ist), klärt auch das Gericht.

Fremdgehen ist allein was zwischen dem Ehepaar. Das juckt die Gerichte herzlich wenig.

Die Kinder hin und wieder zur Oma geben ist vollkommen normal. Egal was die Mutter in der Zeit tut. Wenn sie ihre Kinder hingegen vernachlässigt, ist es ein Grund für Sorgerechtsentzug - besonders wenn es aus Vergnügen war, statt aus wichtigen Gründen.

Ehemann vermutet Frau geht Fremd, er heuert ein Privat Detektiven , kann er vor Gericht dann mit den Fotos und das Sorgerecht für die Kinder einfordern?

Nein, warum?

Beim Sorgerecht geht es um das Wohl des Kindes, nicht darum ob der Ehemann "betrogen" wurde. Er kann sich vielleicht von ihr trennen, wenn sie fremdgeht. Aber deshalb verlierst sie trotzdem nicht das Sorgerecht für die Kinder.

Das sie fremdgeht sagt ja nichts darüber aus, ob sie sich gut um die Kinder kümmert. Sondern nur darüber, dass sie sich gut um einen anderen Mann kümmert (bzw. er sich um sie).

  

Kann der Mann dann mit diesen Beweisen vor Gericht und eine Scheidung sofort einfordern

Jeder Mensch kann sich immer scheiden lassen. Dazu bedarf es keiner "Beweise" für irgend etwas. Und in der Regel muss man dann ein Trennungsjahr abwarten. Das wäre dann auch hier der Fall.

  

und was wenn er kein Ehevertrag gemacht hat , kann dann die Staatsanwaltschaft , auch sagen , dass der Mann ja nicht Schuld ist und er Nichts abgeben soll , im Gegenteil sondern die Ehefrau ?

Es gibt schon lange keine "Schuldfrage" mehr bei Scheidungen in Deutschland. Und das aus gutem Grund.

Wer wem Unterhalt zu zahlen hat ist klar geregelt und wie das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufzuteilen ist auch.

Alle Fragen kann man ganz klar mit "Nein" beantworten.

Erstens muss auch in diesem Fall das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Dass ein Ehegatte "fremd geht", ist nun wirklich kein seltener Ausnahmefall, der es rechtsfertigen würde, ausnahmsweise einmal die Scheidung schneller zu vollziehen.

Zweitens hat dieser Umstand für sich genommen keinerlei Auswirkungen auf den Versorgungsausgeich, den Vermögensausgleich, den Unterhalt usw. Das Schuldprinzip gilt im Scheidungsrecht nicht und grundsätzlich auch nicht bei den Scheidungsfolgesachen.

Drittens bringt es oft nichts, solche Vorwürfe anzubringen, denn die Gegenseite hat dann schnell Gegenvorwürfe parat.

Viertens: für die Frage des Sorgerechts ist das Fremdgehen der Mutter völlig uninteressant. Das Femdgehen verletzt nicht das Kindeswohl, erst recht nicht wenn sie die Kinder offenbar nicht vernachlässigt hat, sondern in die Obhut ihrer Mutter gegeben hat. Die Mutter hat dadurch auch nicht bewiesen, dass sie nicht zur Erziehung geeignet wäre.

Solche Versuche, den anderen Ehegatten niederzumachen,. sollte man sich sparen,. Sie gehen fast immer nach hinten los. Wenn der Vater dermaßen schlecht über die Mutter spricht, vielleicht sogar noch zur Kenntnisnahme der Kinder, kann es sogar im Extremfall dahin kommen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

BiaHilfe2 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 15:17

Was ist , wenn der Mann aber nachweisen kann , das ihre EX-Frau dutzende Männer mit nach Hause nimmt ? Ist das kein Kindeswohlgefährdung ?

Roland Sperling  29.05.2024, 15:36
@BiaHilfe2

Das kommt auf die Umstände an. Es kann eine Kindeswohlgefährdung sein, wenn sie die Kinder da irgendwie mit reinzieht. Oder falls sie zu Hause als Professionelle tätig sein sollte.

Das ehescheidungsrecht ist hochkomplex. Zum einen ist der Straftatbestand des Ehebruches schon länger abgeschafft, sodass die Staatsanwaltschaft hier keine zuständigkeit besitzt.

Scheidungsgrund ist, wenn die Ehe gescheitert ist (§1565 BGB). Scheitern heißt, die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Eine härtefallscheidung (sofort Wirksam) ist nur möglich, wenn andernfalls eine besondere Härte droht. Dies wäre bei häufiger häuslicher Gewalt der Fall, aber noch nicht bei bloßen Fremdgehen.

Auch gibt es im Scheidungsrecht keine Schuldfrage mehr.

Der Entzug des Sorgerechts ist nur bei Kindeswohlgefährdung zulässig. Die Tatsache, dass das Kind öfters bei seiner Oma abgeladen wird, dürfte auch hier nicht genügen. Insbesondere haben auch großeltern ein Umgangsrecht (§ 1685 Abs. 1 BGB).

In der Regel dürfte auch keine seriöse Detektei deine Anfrage annehmen. Eine person in Ihrer Alltäglichen Lebensgestaltung gezielt und wiederholt zu Fotografieren könnte die Straftatbestände der Verletzung des höchtspersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) oder der Nachstellung (§ 238 StGB) erfüllen.


BiaHilfe2 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 14:57

Klar und Präzise danke