Erbengemeinschaft. Die Bank verweigert mir Einsicht in das Girokonto?
Ich bin in einer Erbengemeinschaft.
Die Bank verweigert mir Einsicht in die Kontoauszüge.
Bei Anrufen leiten die Mitarbeiter der Bank mein Anliegen nicht an den Vorstand.
Die Leiterin der zuständigen Filiale behauptet,
dass alle 5 Erben in einem Raum gleichzeitig für die Einsicht anwesend sein müssen. Das geht aber bei uns nicht.
Das Unverschämte daran. Ich könne Auszüge für alle 5 beantragen. Dann kostet 1 Auszug 25 Euro und ich müsste es im Voraus selbst bezahlen.
Diese Frau gehört doch in die Klapse. Muss man sich das gefallen lassen?
5 Antworten
Völliger Bullshit!
Frag sie mal, wo das steht. Wenn der § 2040 BGB fällt, würde ich mit dem Schutzzweck argumentieren und den Unterschied zwischen der Kontoverfügung und der Auskunftspflicht erklären.
Der § 2040 BGB welcher regelt, dass ihr auf das Konto nur bei Anwesenheit aller verfügen dürft, dient dazu, dass nicht das Erbe eines anderen gefährdet wird. Bei der Auskunft liegt allerdings solch eine Gefährdung nicht vor.
Wenn Sie dies auch nicht einsehen will, würde ich an deiner Stelle entweder einen Rechtsanwalt einschalten oder von den anderen Erben eine Auskunftsvollmacht ausstellen lassen (das Gesicht der Frau würde ich dann gern mal sehen).
Das Auskunftsrecht kann grundsätzlich auch von jedem einzelnen Miterben eingefordert werden. Die Bank ist lediglich verpflichtet, die Auskunft an alle Miterben zu erteilen.
Hier kannst du noch mehr darüber lesen:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/konto.html
Wenn Sie dies auch nicht einsehen will, würde ich an deiner Stelle entweder einen Rechtsanwalt einschalten
Und den bezahlt genau wer?
Ich bekomme die Auskunft, wenn ich pro Auszug 25 Euro bezahle. Das ist mir aber zu teuer. Das ist doch Wucher.
"mein Anliegen nicht an den Vorstand."
Weil der Vorstand sich selbstverständlich nicht mit solchen Kundenangelegenheiten herumschlägt.
"dass alle 5 Erben in einem Raum gleichzeitig für die Einsicht anwesend sein müssen. Das geht aber bei uns nicht." Die Bank sagt dir die Regeln. Im Zweifel frag an ob es möglich ist beglaubigte Vollmachten von jeder Person zu hinterlegen.
Rechtlich absolut okay und nein das Personal kommt nicht in die Klapse, bei einer Erbengemeinschaft geht immer nur "Alle oder keiner", es sei denn es sind entsprechende Vollmachten bei der Bank hinterlegt.
Die Bank verweigert diese Auskunftspficht ja nicht und ist berreit eine Kontoauskunft zu erteilen....allerdings dann auch an die anderen Erben und da werden nun mal Gebüren fällig.
Stimmt, Verzeihung. Ich hab verstanden gehabt, es geht um telefonische Auskunft, wie um Kontostand bzw. nicht um Kontoauszüge aber sofern Kontoauszüge angefordert werden ist es wie du schon sagst, normal dass Kosten anfallen, weil ja alle dann die Auskunft kriegen müssen.
Nein, keiner muss wegen einer drohenden Klapse über den Schatten springen. Nein, so wie hier reicht doch.
Einblick in fremde Konto geht eben nur mit allen Berechtigten oder diesbezüglichen Vollmachten.
Sterbeurkunde setze ich voraus.
Viel Glück.
Wenn Sie Erfolg haben möchten, werden Sie folgen müssen.
es hat sich jemand gemeldet, wo 1 Brief von einem Anwalt alles gelöst hat. Aber diese Frau weiß nicht mehr, was drin stand.
Dem kann ich so gar nicht zustimmen. Rechtlich gesehen ist immer auf den Schutzzweck der Norm abzustellen. Hier der § 2040 BGB, welcher nicht auf die Auskunftspflicht anzuwenden ist.