Erbengemeinschaft. Die Bank verweigert mir Einsicht in das Girokonto?

5 Antworten

Völliger Bullshit!

Frag sie mal, wo das steht. Wenn der § 2040 BGB fällt, würde ich mit dem Schutzzweck argumentieren und den Unterschied zwischen der Kontoverfügung und der Auskunftspflicht erklären.

Der § 2040 BGB welcher regelt, dass ihr auf das Konto nur bei Anwesenheit aller verfügen dürft, dient dazu, dass nicht das Erbe eines anderen gefährdet wird. Bei der Auskunft liegt allerdings solch eine Gefährdung nicht vor.

Wenn Sie dies auch nicht einsehen will, würde ich an deiner Stelle entweder einen Rechtsanwalt einschalten oder von den anderen Erben eine Auskunftsvollmacht ausstellen lassen (das Gesicht der Frau würde ich dann gern mal sehen).

Das Auskunftsrecht kann grundsätzlich auch von jedem einzelnen Miterben eingefordert werden. Die Bank ist lediglich verpflichtet, die Auskunft an alle Miterben zu erteilen.

Hier kannst du noch mehr darüber lesen:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/konto.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

lesterb42  23.11.2020, 15:50
Wenn Sie dies auch nicht einsehen will, würde ich an deiner Stelle entweder einen Rechtsanwalt einschalten

Und den bezahlt genau wer?

1
bengalmaus 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 09:21

Ich bekomme die Auskunft, wenn ich pro Auszug 25 Euro bezahle. Das ist mir aber zu teuer. Das ist doch Wucher.

0

"mein Anliegen nicht an den Vorstand."

Weil der Vorstand sich selbstverständlich nicht mit solchen Kundenangelegenheiten herumschlägt.

"dass alle 5 Erben in einem Raum gleichzeitig für die Einsicht anwesend sein müssen. Das geht aber bei uns nicht." Die Bank sagt dir die Regeln. Im Zweifel frag an ob es möglich ist beglaubigte Vollmachten von jeder Person zu hinterlegen.

Rechtlich absolut okay und nein das Personal kommt nicht in die Klapse, bei einer Erbengemeinschaft geht immer nur "Alle oder keiner", es sei denn es sind entsprechende Vollmachten bei der Bank hinterlegt.


OSchoenfelderO  23.11.2020, 15:09

Dem kann ich so gar nicht zustimmen. Rechtlich gesehen ist immer auf den Schutzzweck der Norm abzustellen. Hier der § 2040 BGB, welcher nicht auf die Auskunftspflicht anzuwenden ist.

0
KingLouis1  23.11.2020, 15:14
@OSchoenfelderO

Die Bank verweigert diese Auskunftspficht ja nicht und ist berreit eine Kontoauskunft zu erteilen....allerdings dann auch an die anderen Erben und da werden nun mal Gebüren fällig.

1
OSchoenfelderO  23.11.2020, 15:19
@KingLouis1

Stimmt, Verzeihung. Ich hab verstanden gehabt, es geht um telefonische Auskunft, wie um Kontostand bzw. nicht um Kontoauszüge aber sofern Kontoauszüge angefordert werden ist es wie du schon sagst, normal dass Kosten anfallen, weil ja alle dann die Auskunft kriegen müssen.

0

Nein, keiner muss wegen einer drohenden Klapse über den Schatten springen. Nein, so wie hier reicht doch.

Einblick in fremde Konto geht eben nur mit allen Berechtigten oder diesbezüglichen Vollmachten.

Sterbeurkunde setze ich voraus.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Sie Erfolg haben möchten, werden Sie folgen müssen.


bengalmaus 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 09:23

es hat sich jemand gemeldet, wo 1 Brief von einem Anwalt alles gelöst hat. Aber diese Frau weiß nicht mehr, was drin stand.

0