Erbe?

5 Antworten

Du kannst natürlich schon Vermögen an Dein Kind übertragen.

Die Geschwister haben mit dem Vermögen des Kindes nichts zu tun und die kommen da auch nicht dran.

Aber wenn jemand schon vom Tod spricht, dann dürfte es Dir ja echt miserabel gehen, oder ist das nur Einbildung?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Flieder676 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 18:23

Das ist lieb dass Du nachfragen tust. Ich leide seit zwei Jahren unter unerklärlichen Muskelschmerzen und habe auch extrem Schluckbeschwerden. Es ist soweit dass mein partner mich morgens anziehen muss weil ich das nicht mehr schaffe. Jetzt habe ich einen Termin in der Spezialklinik wo ich nächste Woche hinfahre. Trotz allem möchte ich das einfach alles geregelt ist falls mir was geschieht.

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Du solltest ein Testament mit anwaltlicher Unterstützung formulieren, wenn du deine Kinder unterschiedlich beerben willst. Das ist nämlich garnicht so einfach. Auch deine älteren Kinder haben einen Anspruch auf dein Vermögen, solltest du dahinscheiden.

Das Sparbuch deiner jüngeren Tochter ist allerdings nur ihr, insofern es auf ihren Namen angelegt wurde.

Deine anderwn Kinder haben im erbfall auch ein Recht auf das Geld, also lass es auf einem anderen Konto.


malteabc  26.07.2024, 10:19

Nein, dass Geld was auf den Namen des Kindes steht, bleibt beim Todesfall der Mutter beim Kind.

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christl10  26.07.2024, 10:06

Die anderen Kinder können im Erbfall an das Geld der Geschwister nicht dran...

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MyMiniMedie6th  26.07.2024, 10:08
@christl10

Ja aber sie haben ein Recht auf das Geld, welches die Mutter überwiesen hat. Man kann nicht einfach sein Vermögen einem Kind zu lebzeiten schenken ohne das die anderen den Pflichtteil bekommen.

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christl10  26.07.2024, 10:10
@MyMiniMedie6th

Wieso kann man das nicht? Wo steht das? Natürlich kannst Du jedem Kind zu Lebzeiten bis zu 400.000€ innerhalb 10 Jahre schenken....das geht den anderen Kindern nichts an. Mit der Schenkung erübrigt sich das Recht auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil hat damit nichts zu tun. Das Pflichtteil ist nur relvant wenn man enterbt wird.

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Das Sparkonto deiner 15-jährigen Tochter ist grundsätzlich ihr persönliches Vermögen und gehört daher nicht zur Erbmasse, die unter mehreren Erben aufgeteilt werden muss. Deshalb müsste deine Tochter das Geld auf ihrem Sparkonto nicht mit ihren Geschwistern teilen, sofern es ausschließlich auf ihren Namen läuft und nachweislich ihr gehört (§ 1922 BGB).

Solltest du jedoch dein eigenes Vermögen auf das Konto deiner Tochter überweisen, könnte dies als Schenkung betrachtet werden und unterliegt möglicherweise der Schenkungsteuer, je nach Höhe des Betrags und dem verwandtschaftlichen Verhältnis (§ 7 ErbStG). Diese Schenkung reduziert aber nicht den zukünftigen Pflichtteilanspruch deiner anderen Kinder aus deinem Nachlass (§ 2325 BGB).

Mit einer testamentarischen Verfügung kannst du außerdem festlegen, dass deine Tochter aus dem übrigen Nachlass einen festen Anteil oder bestimmte Gegenstände erhalten soll. Das Testament sollte genaue Anweisungen enthalten, um eventuellen Erbstreitigkeiten vorzubeugen (§ 1937 BGB).


Flieder676 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:45

Vielen lieben Dank für die Antwort

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kreuzundquerxxx  26.07.2024, 10:12

Die Schenkungsfreigrenze in Deutschland liegt bei 400.000€ alle 10 Jahre. Diese Grenze wird hier sicherlich nicht überschritten. Um das "Barvermögen" vor unwürdigen Erben zu schützen wäre die Übertragung auf die Tochter eine gute Lösung. Wenn deine Tochter allerdings volljährig wird, sollte dir deine Tochter für dieses Konto eine Verfügungsvollmacht geben.

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Eine solche Zuwendung an die Tochter wäre bis zu einem Betrag von € 400.000 steuerfrei.

Überleben Sie diese Gunst um 10 Jahre könnten die anderen Kinder keine Pflichtteilsansprüche geltend machen.


Flieder676 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:17

Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten ihr habt mir sehr damit geholfen

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