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Möchten Hund gern behalten, Besitzer zum 2x in Haft?

Hallo zusammen,

letztes Jahr 2022 im Januar kam ein Hund ins Tierheim (dort gehen wir immer Gassi mit den Hunden) wo der Besitzer in Haft war und vom Tierheim übernommen werden musste. Wir hatten uns dann als Pflegstelle für den Hund angeboten. Über das Tierheim wurde der Kontakt zum Betreuer aufgenommen und wir haben die Einwilligung vom Besitzer erhalten. Der Hund war dann bis zu seiner Freilassung, 3 Monate bei uns. Eine persönliche Rücküergabe war dann zum Glück möglich und wir haben mit dem Besitzer Nummern ausgetauscht um den Kontakt zum Hund nicht zu verlieren. Er ist uns sehr ans Herz gewachsen und wir waren sehr traurig. Er hat sich aber auch über sein Herrchen gefreut, so dass wir glücklich darüber waren dem Hund die Zeit so angenehm wie möglich gemacht zu haben.

Nun Ende März kam ein Anruf vom Besitzer, er wird gerade verhaftet und ob wir den Hund abholen können. Wir haben natürlich keine Sekunde überlegt und sind los. Die Polizei hat lieberweise noch auf uns gewartet.

Dann Übergabe des Hund an uns, Geschirr und Leine, sonst nichts! Ich konnte noch Fragen von welcher Zeit wir jetzt reden. 9 Monate war die Antwort.

Der Hund war in einem schlechten Zustand. Von der Rückübergabe von damals zur jetzigen Übergabe von 28 auf 35kg und sehr unbeweglich. (Labradormischling 9 Jahre alt) Man sah dass ihm bei jeder Bewegung die Hüfte weh tut. Der Tierarzt, welchen wir dann erstmal aufsuchten, sagte wir sollen ihn mit leichter Bewegung und Gewichtsabnahme wieder in Gang bringen. Jetzt nach fast 2 Monaten haben wir die 30kg erreicht und er fühlt sich Sauwohl. Springt wieder durch die Wiese und scheint glücklich.

Wir möchten nun unter allen Umständen, dass der Hund bei uns bleibt. Wir lieben ihn und haben Angst dass er bei seinem Besitzer nicht die nötige Pflege bzw. Tierarztbesuche bekommen wird, die er benötigt.

Welche Chancen haben wir da? Was müssten wir dafür tun? Er wird erst gegen Ende diesen Jahres entlassen. Bis heute hat der Besitzer keinen Kontakt zu uns gesucht, eventuell wie es seinem Hund oder auch uns in diesen Umständen geht. Und das wäre durchaus, auch aus dem Gefängnis heraus möglich.

Schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Hundehaltung, Besitzerwechsel
Man hat das Haus verkauft, darf man den EON Vertrag vorzeitig raus. Also das Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?

Hallo Leute,

ich hoffe sie können mir helfen, was der Kunde jetzt machen soll.

Erstmal zum Anfang, November 2016 hat man bei E.ON den Direktgas gebucht, wo auch in den AGB des Vertrages, die Umzug Klausel gibt. Ich zitiere

Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der Gasanlage kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.

EON ist nicht der Grundversorger bei mir, sondern ein Drittanbieter. Der Vertrag wurde November 2017 um 1 Jahr automatisch weiter verlängert. Aber im Januar fand man einen Käufer der das Haus kaufen möchte, man hat den Kaufvertrag unterschrieben und gegen Ende April 2018 soll der Wechsel stattfinden.

Zur Sicherheit hat man im Februar 2018 den EON Vertrag gekündigt zum ende des Laufzeit in diesem Fall 30.11.2018, weil man denkt es wäre so korrekt.

Aber, der Kunde ist sich unsicher und weiß nicht, was er machen soll, wenn der Wechsel vom Haus stattgefunden hat, weil der Kunde möchte nicht bis 30.11.2018 den Vertrag zahlen.

Hat der Kunde für das Haus verkaufen ein besonderes Recht? Kann der Kunde vorzeitig raus? Kein Kunde möchte für diesen Zähler weiterzahlen, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, man kann ja nie wissen ob nicht weiter verbracht wird, obwohl man selber nicht dort wohnt.

Haus, Kündigung, Gas, Strom, Recht, Immobilien, Eigentum, eon, sonderkündigungsrecht, Besitzerwechsel
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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