Entscheidet der Gemeinderat über den Bauantrag?
7 Antworten
Ja und nein.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen, aber wirklich genehmigt wird der Bauantrag durch das Landratsamt. Manchmal ersetzt das LRA auch die Beschlüsse der Gemeinde, erteilt die Genehmigung, auch wenn die Gemeinde abgelehnt hat, manchmal lehnt das LRA ab, auch wenn die Gemeinde zugestimmt hat.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt. Aber die Gemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen oder auch nicht.
Das kommt drauf an. Meistens ist es schon so, aber es hängt echt auch von den Randbedingungen ab. Manchmal möchte die Gemeinde etwas, aber das Bauordnungsrecht gibt es dann doch wieder nicht her. Kann man nicht so allgemein beantworten. Es kommt wirklich auf die Gegebenheiten an.
Und kann das Landratsamt auch zustimmen wenn der Gemeinderat abgelehnt hat?
Normalerweise nicht.
Existiert ein Bebauungsplan geht der Bauantrag nur an die Gemeinde und ans Bauamt. Dort wird nur kontrolliert ob die Bestimmungen im B-Plan eingehalten sind.
Gibt es keinen B-Plan wird nach § 34 geprüft. In den Gemeinderat geht das nur, wenn die Genehmigung "kritisch" ist, also wenn Dinge beantragt worden sind, die so normalerweise nicht genehmigungsfähig wären. Dann entscheidet der Gemeinderat ob oder ob nicht.
Es gibt kein Mitentscheidungsrecht des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde über einzelne Baugenehmigungen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Eilantrag eines Gemeinderatsmitglieds abgelehnt, mit dem dieser im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt hat, den Oberbürgermeister der Stadt Weinheim anzuweisen, Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde über die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben ab sofort nur noch unter förmlicher Beteiligung des Gemeinderats zu treffen.
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/keine-beteiligung-des-gemeinderates-bei-baugenehmigungen-320779Gemeinderat lehnt Baugesuch ab: Das darf er aber nicht https://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.weissach-gemeinderat-lehnt-baugesuch-ab-das-darf-er-aber-nicht.7b886ac3-33fb-4059-a390-d615af821978.html
In besonderen regionalen Fällen
bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplaneskann das jedoch anders sein.
In manchen Fällen, wie bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, entscheidet die Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit dem Gemeinderat, bei dem die Planungshoheit liegt. Verweigert dieser das Einvernehmen, so ist die Baurechtsbehörde gehindert, eine Baugenehmigung zu erteilen.
https://www.heilbronn.de/bauen-wohnen/bauen/planung/baugenehmigungsverfahren.html#:~:text=In%20manchen%20F%C3%A4llen%2C%20wie%20bei,gehindert%2C%20eine%20Baugenehmigung%20zu%20erteilen.
Nein, sondern die für Deine Gemeinde oder Stadt zuständige Baubehörde.
Nein, es ist nur das Bauamt in der Gemeinde oder Stadt.
Nach der Wende war alles blockiert, das Restitutionsgesetz blockierte alle Bauan- träge, bis zur Klärung des rechtmäßigen Eigentümers. Missbrauch wurde übrigens nicht geahndet, es lief dann nur unter Irrtum.
Wer hat das dann bekommen ? Wer war der Eigentümer?
In meinem Fall lagen 5 Ansprüche von Wessis vor, die behaupteten, das es ihr Recht wäre, darauf Anspruch zu erheben. Ich beschäftigte damit einen Rechtsanwalt, es dauerte 1 Jahr bis dieses jungfräuliche Grundstück, in den Fünfzigern parzelliert, wieder mir gehörte. Es waren Banausen, denen passierte nichts.
In meiner Werkstatt in Berlin, bekam ich aus Bad Homburg von einen Banker Besuch, der mir erklärte er hätte Anspruch auf dieses ansonsten Miethaus erhoben. Auf meine Frage wo von er das denn ableitet, das schlug dann dem Fass den Boden aus, ein Vorfahre hatte in den Zwanzigern genau in meinen jetzigen Arbeitsräumen einen Mietvertrag von 5 Jahre gehabt. Letztlich wurde es durch die Juden beansprucht und die Claims- Conference schaffte das auch.
Super danke! Ist es meistens so, dass das Landratsamt der Gemeinde folgt? oder ist es völlig neutral?