Gemeinderat/Gemeindevertretung ist doch ein Parlament?

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Zuordnung zur Exekutive

Trotz der oberflächlichen Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive. Eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. In der Freien Hansestadt Bremen ist die Bürgerschaft des bremischen Staates (Legislative) unterschieden von der kommunalen Stadtbürgerschaft der Stadtgemeinde Bremen (Exekutive).

Dies hängt damit zusammen, dass in Deutschland Gesetze nur vom Staat (also Bund oder Ländern) gemacht werden können. Dabei gehören Kommunen als Gebietskörperschaft im weiteren Sinne zum Staatswesen, nicht jedoch im engeren Sinne zum Staat. Im Gemeinderat wird zwar auch „Recht“ gemacht, jedoch nur in Form von Satzungen, also Rechtsnormen, die in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetzen stehen. Da der Gemeinderat trotz des parlamentarischen Charakters und entsprechender Wahrnehmung in der Öffentlichkeit also keine Gesetze im eigentlichen Sinne verabschieden kann, gilt er staatsrechtlich gesehen als exekutives Organ und nicht als legislatives. Genau wie die Judikative kann es auch legislative Organe nur auf staatlicher, also auf Landes- und Bundesebene geben.    

-http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_%28Deutschland%29


lilimue 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:45

Wow, perfekt! Danke!

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Weil ein Parlament in einer höheren Klasse angesiedelt ist und man es durch diesen Begriff besser unterscheiden kann.