Entschädigung bei Verspätung durch die Deutsche Bahn?
Bin mit dem Zug von Hannover nach Bozen (Italien) gefahren. Da ich ursprünglich mit dem Nachtzug fahren wollte habe ich mich bei dem Betreiber ÖBB eingeloggt. Leider waren über einen sehr langen Zeitraum alle Schlaf -bzw. Liegewagenplätze ausverkauft. Da ich schon auf der Internetseite der ÖBB war, habe ich die Teilstrecke von München Hbf nach Bozen bei der ÖBB gebucht. Den ersten Teil der Strecke Hannover - Fulda - München Hbf habe ich bei der Deutschen Bahn gebucht. Der vorgesehene Start in Hannover um 05:19 Uhr hat sich um ca. 30 Minuten verzögert, so das der Anschluss in Fulda (nach München Hbf) und weiter die Verbindung von München Hbf - Bozen nicht erreicht wurden. Ankunftzeit in Bozen 17:59 Uhr anstatt 15:27 Uhr. Zu Hause angekomen habe ich meine Ansprüche im Servicecenter Fahrgastrechte geltend gemacht. Nach langer Wartezeit bekam ich heute die Nachricht, das nur die Fahrt bzw. Verspätung nach München Hbf geltend gemacht werden kann. Und das sind nur 71 Minuten und entspricht 25% vom Fahrpreis Hannover - München. Die Teilstrecke München Hbf - Bozen wurde ja nicht bei der Deutschen Bahn gebucht und ist daher nicht erstattungsfähig. Gillt hier nicht das Verursacherprinzip?
2 Antworten
Wende dich mit deinem Anliegen an die Schlichtungsstelle für den Verkehr, die legen der Bahn einen eigenen Vorschlag vor, der dir oft weiter entgegen kommt als das Angebot der DB und die DB stimmt dem dann auch meist zu.
Das Problem liegt darin, dass es sich jeweils um eigenständige Beförderungsverträge handelt; ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nur für die Verspätung bis zum Zielort der Fahrkarte.