Entschädigung bei Lieferverzug?

1 Antwort

Im Normalfall steht in den Kaufverträgen ein voraussichtlicher Lieferzeitpunkt. Damit ist der Händler eigentlich raus. Irgendwann kannst du vielleicht auf Kulanz pochen, ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers, aber viel mehr wohl eher nicht. Oder es müsste schon um eine absolut gewaltige Verzögerung gehen, da sprechen wir aber nicht von wenigen Monaten.


Malooooo 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 11:53

In meinem Vertrag steht drin: gew. Lieferdat. 23.04.24 (der Tag an dem ich den Vertrag unterschrieben habe)

Zu dem steht in dem Vertrag:

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 20 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.

Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

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Regina3  05.08.2024, 20:00

Ich überlege eben, wenn jemand sein Fahrzeug ab einem bestimmten Zeitpunkt für den Weg zur Arbeit braucht ... Auto hat zum Beispiel der Ex-Partner ...

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T3Fahrer  05.08.2024, 21:17
@Regina3

Das obliegt dann natürlich deiner persönlichen Planung der Mobilität, dafür haftet nicht der Händler.

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