Energiesparmaßnahmen /Tankstellenbeleuchtung?

2 Antworten

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)
§ 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Nun beweise dem Tankstellenbetreiber mal das der Betrieb nicht notwendig ist wenn der dort im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Lichtausbeute der Tafeln nutzt. Ich kenne jetzt nicht das Lichtkonzept deiner Tankstelle, kann mir aber gut vorstellen das da die Werbetafel mit eingerechnet ist. Und wenn der Betreiber die Fläche auszuleuchten hat, dann ist das eben so.

"Müssen" muss aktuell soviel ich weiß keiner irgendwas.


HakaDobKiko 
Beitragsersteller
 13.09.2022, 22:56

Ich dachte das wäre vom Bund angeordnet ‚ab 1. September???!!!

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xdanix77  13.09.2022, 22:59
@HakaDobKiko

Laut Google ist das in Deutschland tatsächlich so, bei uns in Österreich gibt es aktuell nur täglich halbherzige Energiespartips und freiwillige Einsparungen.

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