Finanzielle Ansprüche und steuerliche Regelungen während der Volljährigkeit meines Kindes im Abitur?

3 Antworten

Siehe z. B. https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/volljaehrige-kinder-steuererklaerung/

Und such auch mal z. B. auf Finanztip.de nach "kind volljährig schule" etc.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld bzw. die entsprechenden Steuerfreibeträge bestehen während der laufenden Ausbildung - für Ersteres mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr muss der Nachwuchs seinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bzw. dem "Umgangselternteil" selbst geltend machen und ist von letzterem auf dessen Konto zu zahlen. Ab diesem Alter werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig, soweit sie ihren Anteil nicht in Naturalien zur Verfügung stellen.

Anspruch auf z.B. Unterhaltsvorschuss gibt es max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Lohnsteuerklasse 2 - gegen Nachweis .... Schul-/ Immatrikulations-/ Ausbildungsbescheinigung.

Je nach besuchter Schul- bzw. Ausbildungsform - abhängig von Deinem Einkommen bzw. den Unterhaltsleistungen besteht u.U. Anspruch auf Schüler-/ Studierendenbafög bzw. BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe )

U.U. entsteht durch den weiteren Schulbesuch Deines Kindes ( Wegfall von Unterhaltsvorschuß) Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld bzw. Wohngeld.


Naturwissen805 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:23

Vielen vielen Dank für ihre Antwort. Also das heißt es gibt ein Anspruch auf Leistungen wie Kindergeld wenn man auf dem FOS geht? Für Abitur?

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Du wirst von der Familienkasse angeschrieben. Du musst dann eine Bescheinigung der Schule einreichen. Dann gibt es weiter Kindergeld.

Die Eltern sind beide noch finanziell für ihr Kind zuständig bis die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen ist oder bis höchstens 25 Jahre.

Ab dem 18. Lebensjahr hat das "Kind" ein Anrecht auf Barunterhalt (meist von dem Elternteil, bei dem das "Kind" nicht wohnt- das andere Elternteil gibt Kost und Logis)


Naturwissen805 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:23

Vielen Dank für Ihre Antwort 😊

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wilees  28.07.2024, 11:13
oder bis höchstens 25 Jahre.

eine derartige gesetzliche zeitliche Befristung im Hinblick auf elterlichen Unterhaltsanspruch gibt es nicht.

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