Einstellung trotz Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?


25.09.2024, 18:09

Folgendes stand im Brief:

Zitat:“Stichwortartige, konkrete Angaben zum Tatvorwurf

Zur genannten Tatzeit, an der genannten Tatörtlichkeit, sollen Sie sich geweigert haben sich auszuweisen sowie dadurch resultierende polizeiliche Maßnahmen versucht sich diesen zu entziehen, in dem Sie unter anderem Fenster und Türen des Fahrzeuges verschlossen haben sollen. Dies stellt ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und somit eine Straftat dar. Im Folgenden erhalten Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Da ich keinen Ausweis dabei hatte, konnte ich mich nicht ausweisen das hatte ich dem polizisten erzählt die Tür war vom Fahrer verschlossen und das Fenster war leicht unten, um den Polizisten zu hören.

2 Antworten

Es gibt einen Unterschied zwischen Job und Beruf. Und gerade das Berufsbeamtentum ist auf Dauer (lebenslang) angelegt. Dabei spielt das "besondere Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten" eine sehr wichtige Rolle.

Verschweigst du so etwas ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses Vertrauensverhältnis von Anfang an "gestört" ist. Insofern ist es richtig, dass du es angeben musst, wie du schon sagst. Wie du vorher schreibst bewirbst du dich für den mittleren Dienst bei einer Stadt/Gemeinde und nicht bei der Polizei. Das ist aus deiner Fragestellung leicht missverständlich formuliert. Ich kann jetzt nicht sagen, ob der Erhalt eines Personalbogens einer Behörde bereits eine Vorprüfung ist, vermutlich aber schon.

Im Führungszeugnis kann es ja gar nicht stehen, wenn das Verfahren noch offen ist. Was tatsächlich passiert, könnte auch vom Ausgang des Verfahrens abhängig sein.

Ich habe jetzt die letzte Frage von vor 6 Stunden zum gleichen Sachverhalt durchgelesen. Ich denke, da fehlen ein paar wichtige Details, nämlich worin der aktive Widerstand gegen die Vollstreckungshandlungen der Polizei tatsächlich bestand. So bringt die Schilderung nichts, das ist eher eine Entschuldigung als ein Bericht.


HashwvGutefrage 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:55

Laut Tatbestand habe ich Widerstand geleistet aufgrund

Zitat:“Stichwortartige, konkrete Angaben zum Tatvorwurf

Zur genannten Tatzeit, an der genannten Tatörtlichkeit, sollen Sie sich geweigert haben sich auszuweisen sowie dadurch resultierende polizeiliche Maßnahmen versucht sich diesen zu entziehen, in dem Sie unter anderem Fenster und Türen des Fahrzeuges verschlossen haben sollen. Dies stellt ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und somit eine Straftat dar. Im Folgenden erhalten Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Da ich keinen Ausweis dabei hatte, konnte ich mich nicht ausweisen das hatte ich dem polizisten erzählt die Tür war vom Fahrer verschlossen und das Fenster war leicht unten, um den Polizisten zu hören.

meinst du es ein Gesprächstermin mit meinem Dienstherrn zu vereinbaren und das offen zu bereden, was vorgefallen ist und dass es wahrscheinlich eingestellt wird?

AngiedieSchlaue  25.09.2024, 18:02
@HashwvGutefrage
meinst du es ein Gesprächstermin mit meinem Dienstherrn zu vereinbaren und das offen zu bereden, was vorgefallen ist und dass es wahrscheinlich eingestellt wird?

Das kannst Du Dir sparen, weil das ja alles im Ermittlungsverfahren drin steht.

Wichtig ist, dass Du dieses gegen Dich geführte Verfahren wahrheitsgemäß in den von Dir auszufüllenden Unterlagen angibst.

Deine Person wird sowieso in den Datenbänken abgefragt.

Die Polizei wird die Anzeige nur zu gut kennen und wenn sich ein Bewerber in seiner Freizeit mit "Kollegen" anlegt, dann wäre Alkohol eine Erklärung, aber keine Entschuldigung!


HashwvGutefrage 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:15

Alkohol war nicht im Spiel im Gegenteil. Rassismus war im Spiel. Schau dir doch gerne meinen anderen Beitrag an.

Still  25.09.2024, 17:53
@HashwvGutefrage

Den Widerstand kann ich da nicht erkennen. Insofern fehlt etwas wichtiges bei deiner Geschichte. Man kann dich durchaus als "patzig" bezeichnen und wenn du gegenüber einem Polizisten so auftrittst, lässt das wirklich auf eine schlechte Grundeinstellung gegenüber der Polizei schließen. Die Begründung "Zeuge einer OWI" ist zwar idiotisch, aber mit Eigensicherung wäre das vollkommen abgedeckt!

HashwvGutefrage 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:57
@Still

Laut Tatbestand habe ich Widerstand geleistet aufgrund 

Zitat:“Stichwortartige, konkrete Angaben zum Tatvorwurf

Zur genannten Tatzeit, an der genannten Tatörtlichkeit, sollen Sie sich geweigert haben sich auszuweisen sowie dadurch resultierende polizeiliche Maßnahmen versucht sich diesen zu entziehen, in dem Sie unter anderem Fenster und Türen des Fahrzeuges verschlossen haben sollen. Dies stellt ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und somit eine Straftat dar. Im Folgenden erhalten Sie die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Da ich keinen Ausweis dabei hatte, konnte ich mich nicht ausweisen das hatte ich dem polizisten erzählt die Tür war vom Fahrer verschlossen und das Fenster war leicht unten, um den Polizisten zu hören.

meinst du es ist eine Gute idee ein Gesprächstermin mit meinem Dienstherrn zu vereinbaren und das offen zu bereden, was vorgefallen ist und dass es wahrscheinlich eingestellt wird?