Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Flucht als "Gewalt"?

3 Antworten

Nein... Der objektive Tatbestand des Widerstands leisten mittels Gewalt scheitert durch das Fehlen einer aktiven gegen den Amtsträger gerichteten Tätigkeit (z. B. Um sich schlagen um sich aus dem Griff des Beamten zu lösen und sich der Festnahme entziehen etc.)

Und diesem Fall ist es kein aktives tun gegen den amtsträger eher ein unterlassen der Weisungen...

So ein Vorfall wird tatsächlich als Ordnungswidrigkeit geahndet: Missachten von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten... Glaube das sind 60 €... (einfach mal im tatbestandskatalog gucken)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Auto ist der Knackpunkt.


scooogy 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 17:36

Heißt wenn ich über eine rote Ampel gefahren und erfolgreich abgehauen bin, war das Vergnügen legitim?

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Wippich  06.11.2019, 17:46
@scooogy

Nein. Das Auto könnte als Waffe gezählt werden, also ist diese Flucht nicht mehr straffrei.

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Grinzz  06.11.2019, 20:04
@Wippich

Und die "Auto-Waffe" macht die Flucht dann also zur Gewalt?

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