Einstellung eines Verfahrens wegen Graffiti hinter meinem Rücken?


05.06.2022, 13:47

Graffiti ist ja eine Sachbeschädigung als ein relatives Antragsdelikt. Wer kann mich da anzeigen nur der geschädigte oder quasi jeder?

Wie sieht es mit dem besonderen öffentlichen Interesse aus welches bei einem relativen Antragsdelikt mit reinspielt, ist das bei einem leerstehenden Gebäude was im Wald steht gegeben oder nicht?

4 Antworten

Hinter deinem Rücken? Weißt du überhaupt, was diese Redewendung bedeutet?

Als Schuldiger - also wenn bereits ein Verfahren läuft - bekommt man natürlich Bescheid.

Wenn man aber gar nicht weiß, dass du für das Graffiti verantwortlich bist, wer sollte dir dann schreiben?

Ehrlich - überleg doch mal!

Zum zweiten Teil deiner Frage: Strafanzeige und Strafantrag sind 2 unterschiedliche Dinge. Du wirfst sie aber in einen Pott.

Anzeigen kann jeder. Der Geschädigte, Unbeteiligte und sogar Kinder.

Einen Strafantrag stellen kann nur der Geschädigte und/oder die Staatsanwaltschaft. Bei öffentlichem Interesse (was ich mir bei Graffiti gut vorstellen kann) geht das auch beim Antragsdelikt.

Gruß S.

Wenn Du Beschuldigter bist geht nichts hinter Deinem Rücken.

Wenn niemand weiß wer es war wird selbstverständlich eingestellt.

Was möchtest Du genau wissen?


PersonXY412 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 15:41

Will nur wissen ob ich einen Brief bekomm wenn das Verfahren eingestellt wird, ist nicht immer der Fall das mann da was mitgeteilt bekommt.

Wenn überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde, bekommst du auch Nachricht von der Staatsanwaltschaft, wenn es eingestellt wurde.

Man hat Fotos von Deinen Kunstwerken gehabt und Dich verdächtigt, das Verfahren wurde gegen unbekannt eingeleitet. Du warst es nicht, wurde eingestellt und man kann Dir nichts nachweisen.

Wozu wurdest Du informiert?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

PersonXY412 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 15:26

Das Problem ist das ich es war.

Ich wurde vermutlich gesehen, daß einzigste was auf mich zurückführen würde, wenn er mich angezeigt hätte ist, wenn er mich evt auf einem Bild von vor 2,5 Jahren wiedererkennen würde.

BVBDortmund  05.06.2022, 15:36
@PersonXY412

Du warst 13 und bist nicht strafmündig, warum sollte in anderer verurteile werden? Das ist schwierig.? Riesirt Du eine Verurteilung?