Einschreiben/Rückschein dauert lange?
Ich will einen Vertrag kündigen und bei der Post hat man mir gesagt, dass die DHL bei einem Einschreiben/Rückschein etwas lahm ist. Da frage ich mich gerade, wie sich das bei einem Einschreiben/Rückschein verhält. Ich weiß nicht so ganz, wie ich mir den Prozess vorstellen soll... Das ist für mich gerade interessant, weil mein Vertrag nächste Woche verlängert wird.
3 Antworten
Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, dass Sendungen jeglicher Art – also sowohl Briefe, als auch Pakete – rechtzeitig beim Empfänger ankommen. Der Poststreik ist also nicht mit einer automatischen Verlängerung der Fristen verbunden.
Streikbedingte Verspätungen können ein Fristversäumnis oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Streik und die damit verbundenen Verzögerungen medial aufgearbeitet damit den Verbrauchern bekannt sind. Wer also in der nächsten Zeit Fristen einzuhalten hat, sollte – wenn möglich – versuchen, dies auf andere Weise umzusetzen, als durch einen normalen Brief.
Versendung durch Telefax oder Email
So reicht beispielsweise in vielen Fällen die Versendung per Telefax oder per E-Mail aus, die jeweilige Frist zu wahren. In einigen Fällen – insbesondere bei Kündigungen – erfordert die Wirksamkeit der Erklärung jedoch die Originalunterschrift. In diesen Fällen reicht die Übersendung per Telefax oder E-Mail grundsätzlich nicht aus, die jeweilige Frist zu wahren. Wer per Expressbrief versendet, hat nach Mitteilung der Deutschen Post gute Karten, dass dieser auch noch am nächsten Tag beim Empfänger ankommt. Derartige Schriftstücke sollen bevorzugt behandelt werden . Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.
Seit dem 1.1.2025 werden Briefe in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Die Post verpflichtet sich, 95 % aller Briefe innerhalb von drei Tagen und 99 % innerhalb von vier Tagen zuzustellen.
Diese Verlängerung soll nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten, sondern auch Kosten und Umweltbelastungen reduzieren – etwa durch den Verzicht auf Luftposttransporte innerhalb Deutschlands.
Die neuen Postlaufzeiten haben Konsequenzen für gesetzliche Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen – und damit auch für den Beginn von Widerspruchs- und Klagefristen. Bisher galten Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht bzw. zugestellt. Diese Frist wird ab dem 1.1.2025 auf den vierten Werktag verlängert.
Bei einer Kündigung ist ein Rückschein auch sehr übertrieben.
Wenn es eine große Firma ist, kann nicht jeder so einen Rückschein "bestätigen" bzw die Post dann persönlich annehmen. Die meisten Firmen haben Postfächer.
Ein einfaches Einschreiben (mit Sendungsnummer) hätte vollkommen gereicht.
Einwurfeinschreiben reicht zu , den Einwurf bestätigt da der Briefträger
Rückschein würde ich bei einer Terminsache überhaupt nicht verwenden, denn es weiß ja keiner, ob und wann die Zustellung überhaupt abgeholt wird.
Mein Anwalt rät immer zu Einwurfeinschreiben.
Nee, nicht bei einem Vertrag, wo die behaupten können, der Brief wäre nie angekommen!!!