Einkommensteuer deutlich vereinfachen?

3 Antworten

Wie so oft ist auch diese Idee vollkommener Blödsinn!

Für Selbständige und Unternehmen sind Betriebsausgaben essenziell, gleiches gilt für Vermieter bei den Werbungskosten, um ihre tatsächliche Steuerbelastung zu ermitteln. Betriebsausgaben/Werbungskosten sind Kosten, die direkt mit der Einkommensgenerierung zusammenhängen, werden diese nicht mehr abgezogen, würden diese Personengruppen effektiv auf ihre Einnahmen und nicht auf ihren tatsächlichen Gewinn besteuert, was zu einer übermäßigen und unfairen Steuerlast führen würde. Zumal die USt bereits genau dies tut.

Zudem dürfte der Rückgang der Steuereinnahmen ziemlich hoch sein, was zu weitaus mehr Problemen führen dürfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Waterfight 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:35

Ja ich meine nur Angestellte. Unternehmer können natürlich absetzen

Spitzensteuersatz ab 100.000€ Einkommen auf 53% erhöhen! Dann hat der staat Einnahmen

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anTTraXX  09.08.2024, 14:38
@Waterfight

Das dürfte nicht nur verfassungsrechtliche Probleme geben.

Weiterhin ist die Idee schlecht.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:39
@anTTraXX

Spitzensteuersatz von 56% hatten wir sehr lange ohne probleme bis schröder an die macht kam!!!

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anTTraXX  09.08.2024, 15:13
@Waterfight

Ändert nichts an der Tatsache das deine Idee mist ist aus den oben genannten Gründen

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Mungukun  09.08.2024, 15:13
@Waterfight
Ja ich meine nur Angestellte. Unternehmer können natürlich absetzen

Und was wäre mit jemanden, der beides macht? Es gibt ja einige Leute, die angestellte Arbeitnehmer sind und nebenbei selbsttätig ein Gewerbe betreiben.

Übrigens ist das der Punkt, der verfassungswidrig wäre, den auch anTTraXX meine, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer, nicht die Höhe des Spitzensteuersatzes.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 15:20
@Mungukun

Der Unternehmer kann die Kosten für seinen Betrieb absetzen. Mehr aber auch nicht. Ist ja heute auch so dass ein Betrieb der metall Kauft es absetzen kann und ich nicht

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Mungukun  09.08.2024, 15:25
@Waterfight
Der Unternehmer kann die Kosten für seinen Betrieb absetzen. Mehr aber auch nicht. Ist ja heute auch so dass ein Betrieb der metall Kauft es absetzen kann und ich nicht

Und warum kann der Arbeitnehmer die Kosten für den selben Gegenstand, den er auch genauso zum Geld verdienen braucht, nicht mehr absetzen? Nehmen wir zwei Friedhofsgärtner. Einer ist angestellt, einer selbstständig tätig. Nun kaufen sich beide den selben Spaten. Der Unternehmer darf den Gegenstand als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Der Arbeitnehmer aber nicht als Arbeitsmittel, weil er lieber mit den Händen umgraben soll? Mir fällt ehrlich gesagt kein legitimer Grund ein, dem Arbeitnehmer das zu verwehren. Beide verwenden den Spaten aus beruflichen Gründen und nutzen ihn zum Geld verdienen, aber nur einer darf ihn absetzen und der andere nicht.

Und welchen Grundfreibetrag nimmt man dann, wenn jemand gleichzeitig angestellt ist und Unternehmer? Deine "Vereinfachung" soll ja nur für Arbeitnehmer gelten. Also müsste auch die Erhöhung des Grundfreibetrags nur für diese sein und nicht für alle.

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anTTraXX  09.08.2024, 15:27
@Waterfight

Wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften (egal ob Arbeitslohn oder Gewerbe) stehen, so sind diese grundsätzlich abziehbar.

In deinem Beispiel kann der Unternehmer sein Aufwendungen abziehen und dadurch seine Einkünfte reduzieren, ein Arbeitnehmer wiederum darf dies nicht..

Beispiel:

Angestellter Versicherungsvertreter arbeitet im Arbeitszimmer, die Kosten für dieses Arbeitszimmer belaufen sich auf 5.000€. Diese darf er aber nicht ansetzen als Werbungskosten, dadurch hat er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 40.000€. Wäre er selbständig wären es nur noch 35.000€.

Dies wäre eine Ungleichbehandlung die ich mit keiner sinnvollen Argumentation begründen kann.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 08:16
@Mungukun

Aber der angestellte Gärtner muss den Spaten von seiner firma bekommen!

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Waterfight 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 08:55
@anTTraXX

Dann soll er seinem chef fragen ob er den haben kann!

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anTTraXX  10.08.2024, 09:00
@Waterfight

Ändert nichts an der Tatsache das dies grundsätzlich eine Ungleichbehandlung darstellt und somit ziemlich sicher Grundgesetzwidrig ist

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Mungukun  10.08.2024, 09:48
@Waterfight
Aber der angestellte Gärtner muss den Spaten von seiner firma bekommen!

Wenn das nur der billige ist und er sich einen kauft um seinen Rücken bei der Arbeit zu schonen?

Dann soll er seinem chef fragen ob er den haben kann!

Und wenn der Chef nein sagt, dass er seinem Angestellten den teuren Spaten nicht bezahlt?

Dann hat der Arbeitnehmer einfach Pech gehabt und muss seinen Rücken schädigen, weil der Chef geizig ist?

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Schlechte Idee.

So ewtwas wie Fahrtkosten oder notwendige Arbeitskleidung/Arbeitsmaterial sind reale Kosten die einen belasten. Das man dafür wenigstens einen bruchteil zurück bekommt ist hiflreich.

Weiterhin ist eine Verdreifachung des Freibetrages etwas das zu massiven Steuereinbussen führt. Die müssten ausgeglichen werden. Daher ist eine Änderung die nicht Kostenneutral ist (bzw. für mehr einnahmen sorgt) problematisch.


Waterfight 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:33

Spitzensteuersatz ab 150.000€ Einkommen auf 53% erhöhen!

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Asporc  09.08.2024, 14:35
@Waterfight

Wie kommst du eigentlich darauf das Sozialabgaben von der Steuer absetzbar sind ? Oder sein sollten ?

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Mungukun  09.08.2024, 15:11
@Asporc
Wie kommst du eigentlich darauf das Sozialabgaben von der Steuer absetzbar sind ?

Weil es im Gesetz steht in § 10 Abs. 1 EStG als Sonderausgaben.

Rentenbeiträge Nr. 2, KV und PV Nr. 3 AV und Zusatz KV Nr. 3a

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Wie findet ihr die Idee, dass nur noch die vier staatlichen Sozialabgaben und Spenden von der Einkommensteuer abgesetzt werden können? Dafür wird der Grundfreibetrag auf 30.000€ erhöht

Sehr dumm und auch sozial absolut ungerecht. Bei deiner Idee wurden die Vergünstigungen im Steuerrecht wegfallen:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Behindertenpauschbetrag
  • Pflegepauschbetrag
  • Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau

Auch würde keiner mehr eine Tankstelle betreiben können ohne pleite zu gehen. Warum? Am Liter Benzin/Diesel verdient der Unternehmer maximal 2 cent pro Liter. Er hat aber einen Umsatz von 1,80 €/l und Betriebsausgaben von 1,78 €/l. Nun dürfte er das eingekaufte Benzin nicht mehr als Betriebsausgabe nutzen und müsste 1,78 €/l versteuern, obwohl er nur 0,02 €/l Gewinn gemacht hat. Er muss also das 89-fache seinen tatsächlich Gewinns versteuern, weil es keine Betriebsausgaben mehr gäbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung