Eingriff in Privatsphäre Anzeige?

2 Antworten

Das, was er da tut oder androht ist keine Straftat, du kannst ihn also nicht anzeigen.

Möglicherweise handelt es sich um eine Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte, dagegen müssstest du selbst zivilrechtlich vorgehen.

Vielleicht spricht du mal mit seinem Chef oder ggf. dem Betriebsrat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4./5. Semester

PolNRW93  09.09.2024, 03:43
Das, was er da tut oder androht ist keine Straftat

Das ist sogar ziemlich glasklar eine Straftat, und zwar eine Nötigung.

Still  09.09.2024, 06:41
@PolNRW93

Drohung mit einem empfindlichen Übel? Wenn der FS die Schicht nicht macht, muss ein anderer diese machen. Arbeit kann wohl kaum als empfindliches Übel gewertet werden!

PolNRW93  09.09.2024, 13:57
@Still

Wer nicht lesen kann, dem kann ich auch nicht helfen.

Still  09.09.2024, 14:03
@PolNRW93

Dann zitiere doch mal bitte, wo du die rechtswidrige Drohung zu erkennen glaubst?

PolNRW93  09.09.2024, 14:19
@Still

Nein, das werde ich nicht tun. Und zwar aus folgenden Gründen:

Du bist absolut unbelehrbar! Völlig egal, wie sachlich und mit wie vielen stichhaltigen Argumenten man versucht, dir klarzumachen, dass du komplett auf dem Holzweg bist.

Du hast offensichtlich noch nie in deinem Leben eine einzige Strafrechtsvorlesung besucht, geschweige denn dass du in der Lage wärst, ein strafrechtliches Gutachten zu schreiben.

Und trotzdem bist du von deinen eigenem amateurhaften Halbwissen so sehr überzeugt, dass du ernsthaft glaubst, du wüsstest es besser, als ein Polizeikommissar, der drei Jahre Strafrecht studiert hat.

So einem verblendeten Menschen kann ich nicht helfen.

Prüf es doch nach, wenn du mir nicht glaubst! Beschäftige dich doch mal ernsthaft mit Strafrecht, wenn es dich interessiert. Dann kannst du vielleicht auch mitreden, anstatt hier einfach blind irgendwelche Gesetzestexte reinzukopieren in der Hoffnung, dass man dann beeindruckt ist und denkt, du würdest wissen, wovon du sprichst!

Still  09.09.2024, 17:55
@PolNRW93

Da du nicht ablieferst....... In deiner Welt wäre auch eine Kündigung ein empfindliches Übel oder eben eine unbeliebte Schicht. Alle AG in den Knast.

PolNRW93  16.09.2024, 11:33
@Still

Sag mal, kannst du überhaupt lesen? Das ist keine provokante oder beleidigend gemeinte Frage. Ich meine das völlig ernst.

LIES DEN SACHVERHALT! Und schalte mal für 5 Sekunden deinen Schädel ein!

Einen Arbeitnehmer dazu zu nötigen, private Angelegenheiten, die nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags sind, zu erledigen und ihm im Falle der Nichterledigung anzudrohen, ihm die Chancen auf Einstellung in einem anderen Unternehmen zu sabotieren, haben NICHTS MIT EINER KÜNDIGUNG ZU TUN!

Meine Güte 🤦🏻‍♂️ So dumm KANN MAN NICHT SEIN!!!

Still  16.09.2024, 13:20
@PolNRW93

Und was ist daran rechtwidrig und würde somit an näherend in Richtung Nötigung führen?

Nein, das ist keine Straftat.


PolNRW93  09.09.2024, 03:42

Jo, weil Nötigung bekanntlich keine Straftat ist.

Wer nicht mal solch ein grundlegendes Wissen im Strafrecht hat, sollte vielleicht darauf verzichten, Polizeibeamten die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen erklären zu wollen.