Eine wichtige Frage zur Spachtelarbeiten?

heurekaforyou  27.06.2022, 15:32

Als Selbständiger hast du bereits ein Gewerbe angemeldet!

Welches Gewerbe wurde angemeldet?

ashitaka 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 15:34

Als Entrümpler, Baustellenreinigung, transporte etc. Aber darf ich auch Spachtelarbeiten anbieten?

1 Antwort

Du musst deine Tätigkeiten beim Gewerbeamt um "Sanierputzen" erweitern!

Dabei ist wichtig!

Das Sanierputzen gilt nicht als „wesentliche Tätigkeit“ eines zulassungspflichtigen Handwerks.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.boettcher-ra.de/urteile/222-der-allroundhandwerker-f%C3%BCr-putzarbeiten-und-die-meisterpflicht.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Highlands  27.06.2022, 15:47

Korrekt! Als Maler oder Stuckateur bräuchtest du einen Meisterbrief

heurekaforyou  27.06.2022, 15:49
@Highlands

Geanau! bzw. Nachweise über entsprechend lange Berufserfahrung als Maler-Geselle.

ashitaka 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 15:49

Achso okay. Also kann ich Spachtelarbeiten quasi anbieten? Hab dort das auch eintragen lassen also "Spachtelarbeiten". War mir allerdings nicht sicher, ob ich es so darf. Dabei handelt es sich auch nur um Risse und Löcher.

ashitaka 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 15:53
@heurekaforyou

Alles klar. Aber an sich also alles richtig oder? 😂😊