Darf man eine Spielzeug-Drohne über das Kanzleramt fliegen lassen, um von oben alles zu filmen?
Oder braucht man dafür eine Genehmigung?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FaTech/1708715131049_nmmslarge__0_0_500_500_77a0f43d5804c908f40c8a1b0c260400.png?v=1708715131000)
Du brauchst sowieso eine Genehmigung. Man darf eine Drohne mit Kamera nur auf privaten Gelände fliegen und dabei nichts anderes Filmen. Selbst wenn es ein Spielzeug ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schlappeflicker/1629664512916_nmmslarge__31_31_936_936_2411606f8728592cae0bd05d95de0e9d.jpg?v=1629664513000)
Ich kann mir kaum vorstellen das es erlaubt ist mitten in der Stadt die drohne zu fliegen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Lies bitte den von mir verlinkten Artikel durch, der weitere Literatur enthält. "Mitten in der Stadt" ist bereits erklärungsbedürftig, das kann nämlich auch ein Park sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VictorVector/1623433845030_nmmslarge__0_53_379_379_8d7ebe7d108f415de51e39882a893463.jpg?v=1623433845000)
Selbstverständlich darf man das nicht.
Dafür wird man auch keine Genehmigung bekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Anonym8642/1509718057885_nmmslarge__816_0_2026_2026_0b54677720a908b5608b0f81ff88fae3.jpg?v=1509718058000)
und diese Frage zeigt, dass du dich Null mit der Thematik auseinandergesetzt hast.
Lese beim LBA nach - da findest du auch viele weitere Infos. Wäre zu komplex, um hier alles genau aufzuschreiben. Dennoch die Kurzform: NEIN, darfst du nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SirPanda/1619761658041_nmmslarge__0_0_550_550_02d66ef04ef50bf1f0698ee1c08b26f4.jpg?v=1619761658000)
Nein, das darfst du nicht. Mach einen Drohnen Führerschein, dann müsstest du so etwas nicht fragen, brauchst du mittlerweile sowieso.
Ich wüßte gerne aus welchem Gesetz du das ableitest.
https://versichertedrohne.de/faq/21/wie-ist-die-rechtslage-beim-erstellen-von-luftaufnahmen-von-gebauden-oder-personen-mit-meiner-drohne
Allerdings fallen Bundestag und Kanzleramt sicher unter die Rubrik "Überfliegen und filmen verboten".