Eine Partei gründen ?

1 Antwort

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/informationen-zur-parteigruendung/informationen-zur-parteigruendung-node.html

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1968 eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern als Partei anerkannt (Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 24, 332). Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfung die Parteieigenschaft einer Vereinigung mit 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26. Februar 1970 zur Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657).

Also du brauchst schon ein paar Leute die mitmachen.

Mit genug "Personal" ist das meiste andere nur eine Formularschlacht. Das man nicht genauso klingen darf wie eine Bestehende Partei ist z.B. festgelegt aber das sollte nicht so das Problem sein.

Schließlich wurde auch "Die Partei" als Partei akzeptiert obwohl der vorsitzende selber sagt das das eine Satire-Partei ist.