Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?

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11 Antworten

Das ist immer schwierig zu differenzieren und am Ende, müssen die Gerichte darüber entscheiden, was eine strafbare Beleidigung ist und was durch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit abgedeckt ist. Die Meinungsfreiheit, ist allerdings grundsätzlich keine Redefreiheit, wie sie unter anderem in den USA besteht. Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), welcher die Meinungsfreiheit garantiert, schränkt diese auch gleichzeitig ein. So steht dort, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit im Recht der persönlichen Ehre, zum Schutze der Jugend und aufgrund der allgemeinen Gesetze, bestehen. Jemanden, egal wen, als "Schwachkopf" zu bezeichnen, ist ein Angriff auf dessen persönliche Ehre und somit unter Umständen dann auch nicht mehr durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Auch Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", gebietet es, dass Beleidigungen unter Strafe gestellt sind. Da jedoch jeder Mensch ein anderes persönliches Empfinden darüber hat, was für ihn persönlich eine Beleidigung darstellt und was nicht, ist diese ein Antragsdelikt. Sie wird also nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt.

Mfg

Also diese Aktion kann schon als Beleidigung aufgefasst werden. Höflich und respektvoll ist so etwas jedenfalls nicht.

Nach dem hiesigen Recht hat eine Beleidigung nichts mehr mit Meinungsfreiheit in dem Sinne zu tun, da Beleidigungen einen gesicherten Straftatbestand darstellen, den man auch ahnden lassen kann.

Wenn sich jemand von einer anderen Person ernsthaft angegriffen fühlt (was bei Habeck offenbar der Fall war) steht es jeder natürlichen Person natürlich frei, gegen den jeweils anderen Anzeige zu erstatten.

Inwiefern es sich wirklich um eine Beleidigung und damit eine Straftat gehandelt hat oder eben nicht, werden im Zweifelsfall zuständige Juristen entscheiden. Wie so etwas bewertet wird, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall und den zugehörigen Details ab. Für so etwas gibt es i.d.R. keine richtige Faustformel....

Offenbar sahen die zuständigen Instanzen hier ebenfalls den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Warum das eine ganze Hausdurchsuchung nach sich zog, wird dir hier wohl kaum jemand beantworten können. Weder du noch wir sind mit den Details dieses Falles vertraut und können daher ausreichend beurteilen, inwiefern etwas gerechtfertigt war oder auch nicht....

Ich bin niemand der Interesse hat, Recht zu freier Sprache auszustrapazieren.

Aber sowas ist lächerlich.

Im Verhältnis was andere Politiker an den Kopf geworfen bekommen, ist das lächerlich.

Wohin soll uns das führen?
Die Opposition und Länder in Opposition dürfen wir bezeichnen wie wir wollen? Wo ist da die Gleichberechtigung?

Oder wenn wir für Gleichberechtigung kämpfen, werden wir jetzt auch Leute dafür bestrafen Trump einen Faschisten zu nennen, weil es eine Beleidigung ist? Oder Putin einen Terroristen, weil es faktisch nicht korrekt ist, sondern dieser nur ein Kriegsverbrecher ist (was ein unterschied zu Terrorismus ist)?
Werden jetzt auch die Leute eingesperrt, welche BSW als "rechtsextrem" bezeichnen?

Die Grünen sind in einer rein Privilegierten position.
Wer in die Politik geht, und wenn sich das Volk von diesen Leuten nicht repräsentiert fühlen, MÜSSEN sie damit rechnen, wenn ihnen was entgegengeworfen wird. Dann ist das ihr eigenes Versagen.

Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Wohl kaum!

Wenn Jemand sich beleidigt fühlt, dann steht es ihm frei Anzeige zu erstatten. Was am Ende dabei raus kommt ist eine ganz andere Sache.

Du siehst es als Satire, er hingegen ja nicht. Möchtest du also jetzt darüber entscheiden wann sich wie wer beleidigt fühlen darf?

Und dann immer dieser Unsinn mit "Einschränkung der Meinungsfreiheit". Das hängt einem echt zum Hals raus, dieses Mimimi... DU darfst doch auch sagen was du willst. Aber musst am Ende auch die Konsequenzen tragen, wenn du etwas sagst, was gegen geltendes Recht verstößt.

Und du stellst doch auch eine Frage und mokierst dich. Kommt da nun eine Hausdurchsuchung? Ich glaube kaum!


1Siuto  16.11.2024, 19:59

Verdient Putin ein recht deutsche Staatsbürger anzuklagen, wenn diese ihn beleidigen?

Kessie1  16.11.2024, 20:01
@1Siuto

Hat Erdogan auch gemacht mit dem Böhmermann... Also erübrigt sich da ja die Frage, oder?

Er kann dann gerne zur Urteilsbegründung, aber auch schon als Zeuge vorher zur Verhandlung kommen ;-). Da war doch doch was mit einem Haftbefehl gegen ihn....

1Siuto  16.11.2024, 20:06
@Kessie1

Also siehst du keinen Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Medien, welche STAATLICH sind und den DEUTSCHEN STAAT repräsentieren und Privatpersonen?

Ich sehe da einen großen unterschied, da das eine STAATLICH GEFÖRDERT ausgestellt wurde, während das andere irgendwo im internet passierte, wo es eigentlich keinen zu interessieren hat.

Erdogans Problem war nicht, dass das irgendwer gemacht hat, sondern durch den deutschen Staat. Und es waren die Repräsentanten unseres Staats, welche sich dafür entschuldigt haben!

Wird jetzt Scholz sich bei Habeck entschuldigen, weil dieser beleidigt wurde?

Panamacity3  16.11.2024, 17:31

"musst am Ende auch die Konsequenzen tragen, wenn du etwas sagst, was gegen geltendes Recht verstößt."

Rot/Grün möchte ja sogar Äußerungen "unterhalb der Strafbarkeitsschwelle" sanktionieren. Hatten wir schon mal........

Kessie1  16.11.2024, 17:32
@Panamacity3

Was sie möchten und was umsetzbar ist, sind eh zwei verschiedene Dinge und haben auch so gar nichts mit der Frage zu tun!

Panamacity3  16.11.2024, 17:41
@Kessie1

Wenn Beleidigungen zukünftig Hausdurchsuchungen nach sich ziehen, wird es ungemütlich.

Übrigens, Du hast scheinbar nicht die geringste Ahnung, was in diesem Land an Überwachung vor sich geht.

Das zuvor geltende Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) ermöglichte lediglich die Meldung rechtswidriger Beiträge auf bestimmten Plattformen. Mit dem neuen Gesetz gibt es hier keine Einschränkungen mehr, denn das DDG gilt grundsätzlich für alle Online-Plattformen und -Dienste.

Unzählige Meldeportale wurden installiert. Das "Demokratieförderungsgesetz" ist ein Skandal. Die Stasi wäre neidisch.

Kessie1  16.11.2024, 17:48
@Panamacity3

Dir scheint entgangen, dass die Hausdurchsuchung in erster Linie auf einer anderen Begründung fußt.

Und mich interessiert diese angebliche Überwachung auch null!

Wenn du dazu was wissen möchtest oder es generell thematisieren willst, dann nutze einfach die Frage-Funktion bei GF.

Und kannst bei der Gelegenheit dann ja auch das Meldeportal der AfD gegen "böse" Lehrer thematisieren. Da wäre nicht nur die Stasi neidisch bei so einer Denunziantenplattform.

Aber ab vom eigentlichen Thema...

WAS am Ende bei der Anzeige rauskommt entscheidet die Staatsanwaltschaft. Ist doch eigentlich eine ganz simple Geschichte oder?

Panamacity3  16.11.2024, 19:13
@Kessie1

Dir scheint entgangen, dass die Hausdurchsuchung in erster Linie auf einer anderen Begründung fußt."

Sauberes Eigentor:

"Die Durchsuchung habe sich allerdings "nur auf das Habeck-Meme und den daran geknüpften Beleidigungsvorwurf" gestützt, heißt es in dem Bericht des Spiegels. In der Einleitung des Durchsuchungsbeschlusses stehe demnach zwar, es werde wegen "Volksverhetzung" ermittelt, in dem Beschluss selbst sei aber nichts davon zu lesen. Dort sei nur von einer "gegen Personen des Politischen gerichteten Beleidigung" die Rede.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/wirtschaftsminister-robert-habeck-hausdurchsuchung-rentner-antisemitisches-posting

Kessie1  16.11.2024, 19:25
@Panamacity3
Eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner in Unterfranken hat für Kontroversen gesorgt. In sozialen Medien wird Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeworfen, die Durchsuchung veranlasst zu haben, nachdem ihn der 64-Jährige auf X beleidigt hatte. Die Durchsuchung hatte allerdings nicht nur mit der Beleidigung zu tun, sondern offenbar auch mit einem antisemitischen Posting.
Die Kriminalpolizei Schweinfurt hatte am vergangenen Dienstag die Wohnung des 64-Jährigen im Landkreis Haßberge durchsucht und sein Tablet beschlagnahmt. Berichten der Welt und der Bild-Zeitung zufolge wurde jedoch nicht die gesamte Wohnung durchsucht, auch der Computer des Mannes wurde demnach nicht mitgenommen. Der Einsatz stand im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz...
....Im Frühjahr soll der Mann laut Staatsanwaltschaft zudem eine Bilddatei mit Bezug auf die Nazi-Zeit auf X hochgeladen haben, die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte. Es soll demnach einen Angehörigen der SS oder SA sowie ein Plakat mit der Aufschrift "Deutsche kauft nicht bei Juden" zeigen. Dazu soll geschrieben worden sein: "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!"

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/wirtschaftsminister-robert-habeck-hausdurchsuchung-rentner-antisemitisches-posting

Und was hat das am Ende mit der Anzeige zu tun? Oder dem Unsinn von "Eingeschränkter Meinungsfreiheit"?

Aus dem Umfeld Habecks hieß es, dessen Bundestagsbüro sei von der bayerischen Polizei auf den Post hingewiesen worden, verbunden mit der Frage, ob er Strafantrag erstatten wolle. Der Fall wurde Habeck dann der Darstellung zufolge vorgelegt, zusammen mit anderen Fällen, bei denen es um Drohungen und schwere Beleidigungen gegangen sei. Habeck habe Strafantrag gestellt. Der Verdacht der Volksverhetzung, wegen dessen auch gegen den Mann ermittelt wird, sei natürlich gravierender, hieß es. 
„Dass eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfand, ist einzig und allein die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte“, hieß es aus Habecks Umfeld. „Allein sie entscheiden, ob Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden, welche Mittel angemessen sind und genutzt werden.“ Habeck sei darüber weder informiert gewesen noch daran beteiligt. Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei. Von den anderen Vorwürfen gegen den Mann habe man erst jetzt erfahren.

https://www.morgenpost.de/politik/article407691282/hass-hetzte-habeck-beleidigt-hausdurchsuchung-sorgt-fuer-debatte.html

Er kann anzeigen wen er lustig ist! Und dieses Gefasel von "wir dürfen unsere Meinung ja nicht mehr sagen" ist auch kompletter Quatsch!

Was am Ende dabei raus kommt entscheidet ja auch nicht Habeck!

Und um was geht es denn hier auch eigentlich? Um die Person Habeck, um Grünen-Bashing... Nicht mehr und nicht weniger!

Panamacity3  17.11.2024, 10:37
@Kessie1

Glaubst Du ernsthaft, Du kommst damit durch, selektiv aus dem Zeitartikel zu posten? Putzig!

Aus dem Artikel:

Die Durchsuchung habe sich allerdings "nur auf das Habeck-Meme und den daran geknüpften Beleidigungsvorwurf" gestützt, heißt es in dem Bericht des Spiegels. In der Einleitung des Durchsuchungsbeschlusses stehe demnach zwar, es werde wegen "Volksverhetzung" ermittelt, in dem Beschluss selbst sei aber nichts davon zu lesen. Dort sei nur von einer "gegen Personen des Politischen gerichteten Beleidigung" die Rede."

Phil1611 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 17:24

Ich bitte dich. Das Meme war heute Show Niveau.

Kessie1  16.11.2024, 17:27
@Phil1611

Bist du die "Heute Show"? Aus deiner Frage ist zu entnehmen, dass du dich über die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit echauffierst. Ist es so oder nicht?

Phil1611 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 18:26
@tensoriamu

Nein es ist Satire. Wir werden das Ergebnis ja sehen...Danke für deinen Beitrag

Kessie1  16.11.2024, 18:26
@Phil1611
Nein es ist Satire

Ach was... du entscheidest das? Hoch interessant!

Phil1611 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 18:34
@Kessie1

Nein das entscheidet dann wohl die Justiz. Und der Rentner wird deswegen nicht verurteilt werden.

Kessie1  16.11.2024, 18:40
@Phil1611
Und der Rentner wird deswegen nicht verurteilt werden.

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

Und vielleicht wird er wegen Volksverhetzung verurteilt. Wohl auch ein Punkt weswegen gegen ihn ermittelt wird. Man wird sehen...

Das Ganze hat aber dennoch so null mit "Einschränkung der Meinungsfreiheit" zu tun.

Phil1611 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 01:43
@Kessie1

Doch weil Satire zur Meinungsfreiheit gehört. Es ist was anderes einen auf der Straße einfach Schwachkopf zu nennen, als dieses Meme zu teilen. Ein Meme bei dem ein Wortspiel mit Schwarzkopf und Schwachkopf gemacht wurde. Das ist satirischer Kontext. Deswegen eine Anzeige zu erstellen ist einfach nur Kleinkariert und unliberal. Wenn man mal sieht was die Titanic so rausgehaut hat oder Böhmermann. Da ist das dagegen so harmlos.

Das war schon eine Beleidigung.

Sehr vielen haben keinerlei Gefühl mehr dafür, was sie von sich geben, weil sie glauben, durch die Anonymität des Intenets geschützt zu sein.


Phil1611 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 17:46

Ich bin anderer Meinung aber Danke für deinen Beitrag.

horribiledictu  16.11.2024, 17:07

dann soll der doch Musk klagen, der hat ihn auch einen Idioten genannt!

...aber gegen eine kleinen Pensionisten traut er sich...

Gudrun76  16.11.2024, 17:17
@horribiledictu

Mein Deutschkurs für Rechtsradikale:

strafrechtlich erhebt die StA Klage, sie klagt an

zivilrechtlich wird eine Person verklagt, z. B. auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung

Blau-Braune jammern und klagen, weil sie nicht ungestraft beleidigen könnnen

Bitte Danke

Kessie1  16.11.2024, 17:30
@horribiledictu

Was zum Henker hat das mit "traut der sich" zu tun?

Wenn dich Jemand beleidigt in der Form wie es zig Tausende im Netz tun, würdest du es hinnehmen... schon klar!

Es hat JEDES Recht Anzeige zu erstatten. Was und ob was bei rum kommt ist doch auch gar nicht die Frage!

Das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum.

horribiledictu  16.11.2024, 17:35
@Kessie1

ein Politiker ist Vertreter des Staates, udn als solcher wird er wahrgenommen! in diesem Fall geht ein Mitglied der Regierung gegen einen Bürger vor, der ein satirisches Meme nicht mal erstellt, sondern bloß retweetet hat!

das Machgefälle siehst du schon, oder?

wie soll dann jemals noch politische Satire gemacht werden, politisches Kabarett, wenn so eine Klage durchgeht?

horribiledictu  16.11.2024, 17:38
@Gudrun76

*mutmaßlich*! NOCH gilt die Unschuldsvermutung, sogar für Kritiker LINKER Politiker!

Kessie1  16.11.2024, 17:44
@horribiledictu

DU denkst es ist Satire, weil DU es als Satire empfindest. Ist deine Wahrnehmung nun von Allgemeingültigkeit geprägt?

Und gerade weil Habeck in der Öffentlichkeit steht, muss er sich sicherlich nicht Alles gefallen lassen! Denn was im Netz mittlerweile an verbalen Entgleisungen losgetreten wird, ist unter aller Sau! Egal ob gegen Habeck oder andere Politiker!

Und was für ein "Machtgefälle"? Also Personen des öffentlichen Lebens dürfen nicht agieren wie andere Menschen und Anzeige erstatten? Also du meinst, die Gesetze gelten nicht für Politiker und Co. und sie dürfen demzufolge sich auch nicht darauf berufen? Interessant!

horribiledictu  16.11.2024, 18:05
@Gudrun76

klar, kannst du gerne. nur: wenn du einen nicht Verurteilten als Täter bezeichnest, bewegst du dich halt außerhalb des Verfassungsrahmens!

Gudrun76  16.11.2024, 18:16
@horribiledictu

Schätzelein,

die Unschuldsvermutung muss von der Justiz beachtet werden. Sie ist für meine persönliche Meinung volllkommen ohne Bedeutung.

Sie wird indirekt von Bedeutung, wenn ich meine Meinung öffentlich äußere. Dann kann meine geäußerte Meinung, in der ich Dich z. B. als Straftäter wegen irgendwas bezeichne, strafrechlich als Verleumdung, üble Nachrede, relevant sein. Da kommt es dann darauf an, ob es bewiesen ist, dass Du ein XXXX bist oder nicht. Wenn nicht, hätte ich ein strafrechtliches Problem. Das hat mit der Verfassung wenig zu tun.

Und so lange ich meine Meinung für mich behalte, kann ich meinen, was ich will.

horribiledictu  16.11.2024, 18:29
@Gudrun76
Und so lange ich meine Meinung für mich behalte, kann ich meinen, was ich will.

tust du ja nicht, indem du hier den tatverdächtigen als Täter bezeichnest - GF qualifiziert sich nach allen Kriterien als "Öffentlichkeit".

Unschuldsvermutung [...] hat mit der Verfassung wenig zu tun.

Unschuldsvermutung und Grundgesetz: In Deutschland folgt die Unschuldsvermutung auch aus dem Rechtsstaatsprinzip  in Art. 20/Abs. 3 und Art 28/Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - so ist dei allgemein anerkannte juristische Lehrmeinung in Deutschland. Darüber hinaus steht die Unschuldsvermutung vor einer gerichtlichen Verurteilung ganz explizit in mehreren deutschen Landesverfassungen.