Darf mich mein Nachbar in einer Mietwohnung filmen?
Hallo ,
Mein Nachbarn möchte bei uns im Hausflur und Eingang Kameras installieren da er in der Meinung ist das wenn mal ein Einbruch oder Fremde Leute im Haus rumlaufen könnte man diese Personensofort ausfindig machen . Er hat mich schon drauf angesprochen ob er die Kameras installieren darf , ich habe ihm als Antwort gegeben das er sowieso nicht Filmen dürfe er erwiderte doch ich darf filmen das ist nicht verboten . Wir wohnen mit Parteien hier im Haus . Das Haus gehört der Wohnungsgenossenschaft .
Wie soll ich mich jetzt verhalten wenn er hier die Kameras installieren würde dann käme ich mir vor als würde er uns hier 24 Stunden überwachen wollen .
MfG
17 Antworten
Hallo!
- Die Frage tangiert mehrere Themenkreise, die gegeneinander abzuwägen sind.
- Generell: Als Mieter darf der Nachbar gar nichts installieren.
Wenn es um die Sicherheit, zB einer Wohungsanlage geht, dann kann der Eigentümer sehr wohl Kameras installieren, die sog. Gemeinplätze überwachen.
In Zusammenhang mit Genossenschaftswohnungen benötigt er aber der Zustimmung der Mehrheit, da ja die Mieter quasi Miteigentümer an der Wohnhausanlage sind (Genossenschaftsrecht).
Andererseits kann aber auch ein Mieter in einer Genossenschaftsanlage den Antrag an die Genossenschaft stellen, dass die Genossenschaft bei begründeten Fällen, aus Sicherheitsgründen eine oder mehrere Kameras installiert. Wobei auch hier eine Mehrheit zustimmen muss, da ja die Kosten der Installation und Wartung auf die Mieter aufgeteilt wird.
LG Bernd
Wende Dich an die Wohnungsgenossenschaft! Deren Zustimmung ist Grundvoraussetzung, denn Hausflur und Eingang gehören nicht zur Mietsache. Da kann nicht einfach irgendwer irgeneine Technik installieren.
Die Installation solcher Überwachungssysteme, z.b. in Aufzügen zum Schutz vor Vandalismus, ist Sache des Hauseigentümers. Sie müssen Dolche Aktivitäten eines anderen Mieters im hause auf keinen Fall dulden und können auf den Rückbau solcher Überwachungssysteme mit Erfolg klagen. Schwierig wir dies bei den neuen elektronischen Türspionen, denen man die Funktionsmöglichkeit der Videoaufzeichnung von außen nicht ansehen kann. In solchem Falle der Dauerüberwachung wären sie machtlos. Solche aufnahmen dürften überdies grundsätzlich nicht gerichtsverwertbar sein.
In Ihrer Mietwohnung darf der Nachbar Sie nicht filmen, wenn sie dies nicht wünschen!
Dann wende dich mal deinen Vermieter, die Wohnungsgenossenschaft wird kaum lustig finden, wenn Mieter anfangen, die Gemeinschaftsräume zu überwachen. Denn selbst der Vermieter darf nicht diese Räume überwachen. Erst wenn mehrfach Straftaten passierten, darf so etwas gemacht werden - vom Vermieter!
Dein Nachbar kann sich selbst überwachen in seiner Wohnung und nicht andere.
Hallo Holkesabine,
als ich deine Frage las, musste ich etwas schmunzeln, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass dein "filmwütiger Nachbar" hier ebenfalls gestern gefragt hat, ob er das darf. Kann mir nicht vorstellen, dass es von solchen Leuten so zahlreiche gibt. Dieser Frager hat übrigens bereits ein klares "Nein" von der Hausverwaltung bekommen ;-)
Lies selbst:
Frage von nikobeter, vor 17 Std
Videokamera im Miethaus?Hallo an alle ,
wir wohnen hier einem Miethaus mit 6 Parteien . Das Haus gehört einer Genossenschaft . Ich wollte hier im Treppenhaus unten eine Kamera installieren .
Alle 6 Mieter mit mir haben ja gesagt , jedoch meinte die Genossenschaft das ist Gesetzlich nicht gestattet , sie würden da durch die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzten trotz einverständnis .
Ist das wirklich so richtig ?
Zudem hätte ich nur zugriff zu den Aufnahmen .
Wäre für jede Antwort dankbar
LG Niko
---------------- dazu hat er auch zahlreiche Antworten bekommen, die er offenbar nicht so ganz versteht oder einsieht-------
Ergänzung: wenn du den link: "nicobeter" anklickst, so kannst du auf seinem Profil die entsprechende Frage anklicken und alles Lesen...... ;-)