Wann bekommt man vor Gericht wegen Mord Knast wegen zurechnungsfähig, aber WANN wegen unzurechnungsfähig geschlossene Psychatrie?

4 Antworten

Das was du als Unzurechnungsfähigkeit bezeichnest, nennt das Gesetz die Fähigkeit "das Unrecht der Tat einzusehen". Geregelt ist dies in §§ 20, 21 StGB.

Hiernach kann die Schuld entweder ganz ausgeschlossen oder aber die Strafe gemindert werden. Die genauen Gründe hierfür sind in § 20 StGB genannt. Ob die Schuld dann ganz ausgeschlossen ist oder nicht hängt davon ab, wie "krank" der Angeklagte ist.

In beiden Fällen beauftragt das Gericht einen Gutachter, der den Angeklagten untersuchen soll. Der Auffassung des Gutachters schließt der Richter sich in der Regel an.

Ausserdem.gibt es dann keine Psychatrie sondern Forensik.

Forensik ist Psychiatrie ... eben forensische Psychiatrie.
Deswegen heißt der entsprechende § auch "Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus"

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21)begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einempsychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlicherheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei derbegangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

In die geschlossene Psychiatrie kommt da niemand.

Wer nicht oder vermindert schuldfähig ist, kann statt zu regulärem Strafvollzug zum Maßregelvollzug verurteilt werden. Das kannst du alles bei Wikipedia nachlesen.

(Verminderte) Schuld(un)fähigkeit kann sehr viele Ursachen haben. Dies wird durch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten idR eines Facharztes für forensische Psychiatrie festgestellt.


Novosibirsk  23.01.2018, 21:10

Zitat:

"Dies wird durch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten idR eines Facharztes für forensische Psychiatrie festgestellt."

Wichtig ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese "Gutachten" sich zu 85 % als falsch herausstellten und es gerechter wäre, stattdessen die Nichtzurechungsfähigkeit mit einem Zufallsmünzwurf herauszufinden.

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Unzurechnungsfähigkeit stellen ärztliche Gutachter fest, auch die Krankheitsgeschichte wird geprüft.