Knast informieren?


02.02.2022, 14:59

Der wurde wegen Mord verurteilt und hat ein Familienmitglied ermordet

9 Antworten

Ich gehe mal stark davon aus, daß das personenbezogene Daten sind und Du keine Auskunft bekommst, weil das vertraulich ist.


IchWillWasEssen 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 14:58

Der Täter hat aber ein Familienmitglied von mir ermordet.

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Neugierig1971  02.02.2022, 14:59
@IchWillWasEssen

Dann frag bei der Polizei nach. Die können das auf jeden Fall herausfinden und können Dir evtl. die Information geben, falls es zu Deinem Schutz notwendig ist.

Da hast Du dann zumindest einen Ansprechpartner, der Dir weiterhelfen kann, falls Du einen Anspruch auf Auskunft hast.

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Neugierig1971  02.02.2022, 19:14
@IchWillWasEssen

Nein, Du hast doch bestimmt noch einen Ansprechpartner, der den Fall bearbeitet hat. Den würde ich fragen.

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Du wirst keine Auskunft bekommen, der Datenschutz gilt auch für Gefangene, auch wenn sein Opfer ein Familienmitglied von Dir war.

Die einzige Möglichkeit wäre den zuständigen Staatsanwalt davon zu überzeugen das Du eine besonders Interesse hast über den Entlassungszeitpunkt informiert zu werden. Das dürfte allerdings kaum gelingen.

Wenn er wegen Mordes verurteilt wurde, dann hat er lebenslänglich bekommen. Den ersten Antrag auf Bewährung kann er dann in fünf Jahren stellen; eine realistische Freilassung auf Bewährung ist in 7 bis 12 Jahren möglich.

Infos darüber wird Dir Niemand geben, da sie Dich nichts angehen.


IchWillWasEssen 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 15:51

der hat 1000 Prozent entweder 12 oder 13 jahre bekommen ich bin mir nicht mehr sicher .. und wieso wird mir keiner infos darüber geben wenn er ein familienmitglied von mir ermordet hat

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Meandor  02.02.2022, 17:45
@IchWillWasEssen

Dann wurde er nicht wegen Mordes verurteilt.

Du erhältst keine Infos darüber, weil es Dich nichts angeht. Das Opfer ist tot, der Täter wurde verurteilt und sitzt seine Strafe ab. Wenn er entlassen wird, ist die Sache erledigt.

Personen die an einem Vorgang nicht beteiligt sind, erhalten daher auch keine Infos.

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Das ist tatsächlich schwierig. Die Justizvollzugsanstalten dürfen an Personen Daten und Angelegenheiten der Inhaftierten nicht einfach herausgeben. Man kann unter der Nummer der jeweiligen Anstalt, ganz leicht zu finden im Internet, anrufen und sich mit dem zuständigen Vollzugssachbearbeiter verbinden lassen und seine Anliegen vorbringen. Wenn man nachweisen kann mit dem Inhaftierten verwandt zu sein, ist das hilfreich. Durch Besuchsnachweise etc., Angehörige der Gefangenen werden auch namentlich erfasst, wenn der Gefangene das angibt, sind durch zuständige Stellen der Anstalt Auskünfte möglich. Manche Angehörigen sind der Vollzugsanstalt auch bekannt, eventuell bekommt man Auskünfte, telefonisch immer so eine Sache. Die Entlassung von Gefangenen soll ja auch vorbereitet werden, der Sozialdienst der Anstalten ist da involviert und hält unter Umständen Kontakt zu den Angehörigen. Da bekommt man schon mal bei geregelten Kontakten Auskünfte. Ist man kein Verwandter bekommt man keine Auskünfte. Hat man noch rechtliche Ansprüche an den Inhaftierten sollte man das über seinen Rechtsbeistand regeln lassen, als Privatperson erfährt man da gar nichts. Die zuständigen Stellen der Haftanstalten geben aber Auskunft darüber wie man seine Ansprüche geltend machen kann. Fragen kann man da alle stellen und weiß anschließend wie man rechtlich weiter vorgehen kann.

Routinemäßig wird darüber niemand informiert. Die Polizei und Staatsanwaltschaft können das natürlich jederzeit erfragen.

An Privatpersonen werden solche Auskünfte nicht erteilt.