Ein Monatsjobs nach dem Abitur?

4 Antworten

Hey, eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Betrieb jemanden für einen Monat beschäftigt, möchte es aber, gerade in der Gastronomie, nicht ausschließen.

Dennoch musst du einige Nachteile bedenken, die eine Beschäftigung außerhalb der 520€-Grenze mit sich bringt: Sobald du dich in einem Beschäftigungsverhältnis (Voll- / Teilzeit) befindest, verlierst du bzw. deine Eltern den Anspruch auf das Kindergeld. Dieses kannst du zwar mit Einsetzen des Studiums wieder bekommen, musst diesen Abzug (- 250€) jedoch einplanen. Darüber hinaus bist du von da an verpflichtet, dich selbst zu versichern und verlierst die Krankenversicherung über deine Eltern. Außerdem landest du aller Voraussicht nach in Steuerklasse 1 und hast am Ende nicht viel mehr Geld raus, als würdest du einen 520€-Job machen.


PickiPistachio 
Beitragsersteller
 17.04.2023, 23:38

Ich habe gerade nachgelesen, und es scheint so, als ob diese Regelung nur gilt, wenn man bereits eine Ausbildung / Studium abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung / Studium beginnt. Deckt sich das mit deinem Wissen?

maxifragt176  17.04.2023, 23:43
@PickiPistachio

Soweit ich weiß bekommst du nach der Schule bis zu 4 Monate (Übergangszeit) weiter das Kindergeld ausgezahlt, bis du dich in einem Studium oder in einer Ausbildung befindest. Solltest du aber tatsächlich vorher in einer Voll- / Teilzeit Beschäftigung irgendwo anfangen, muss der Staat davon ausgehen, dass du dich ab sofort in einem festen Beruf befindest (auch wenn dieser für dich nach einem Monat endet). Meiner Einschätzung nach greifen dann genau die oben genannten Punkte. Ich glaube dabei macht es keinen Unterschied, in welchem Kontext du eine solche Stelle antrittst.

maxifragt176  18.04.2023, 00:07
@PickiPistachio

Das ist richtig, aber du fragtest in deiner Frage ja nach einer Vollzeit-Stelle und die läge über 20 Stunden / pro Woche. Auch viele Teilzeit Beschäftigungen gehen über die 20 Stunden / pro Woche, wenn auch nur minimal, hinaus.

PickiPistachio 
Beitragsersteller
 18.04.2023, 00:08
@maxifragt176

aber erst bei der zweiten Ausbildung, ich befinde mich ja noch kaum in der ersten

maxifragt176  18.04.2023, 00:11
@PickiPistachio

Also ich lese das so, dass das Kindergeld dann nur für das Studium / die Ausbildung greift. Für den Monat, in dem du arbeitest, wärst du ja weder in einem Studium, noch in einer Ausbildung und hättest demnach keinen Anspruch. Trotzdem bin ich nicht vom Fach und lasse mich gerne eines besseren belehren. Im Zweifel einfach morgen bei der Bundesagentur für Arbeit mal anrufen.

Ich glaube das ist wunschdenken. Bin gerade selbst auf der suche nach Arbeit bis zum Ausbildungsstart im August. Trotz das es mehrere Monate sind habe ich keine Chance.

Und das obwohl man überall hört das Leute fehlen. Wenn die Unternehmen aber lieber keinen einstellen anstatt jemanden für kurze zeit, dann scheint es dennen noch zugut zu gehen

Hallo, wo sie immer Leute suchen, ist z.B. bei McDonald's, wenn das für dich in Frage käme. Hab dort als Überbrückung 2 Monate Vollzeit gearbeitet und dann mit dem Abi begonnen (hab es erst später gemacht).

LG

Es ist lustig, dass du die Arbeit gerade in München suchst:

Ich habe damals nach dem Abitur zwei Monate bei der Bayerischen Versicherungskammer am Lehel gearbeitet. Sie hätten mich gerne noch für einen dritten Monat behalten.

Es war eine Vollzeitstelle, ist aber schon "Ewigkeiten" her!