Haben Geschwister Anspruch auf Erbrecht?
Hallo, vor einigen Wochen starb meine Tante. Wir hatten leider wegen ihres Mannes wenig Kontakt zu ihr. Meine Mutter (ihre Schwester) versuchte, sie zu pflegen, aber sie wurde irgendwann durch den Kontaktabbruch immer depressiver…
Lange Geschichte, doch ich komme zum Punkt. Meine Tante lebte bis zu ihrem Tod auf dem Grundstück unserer Familie, meine Mutter ließ sich damals nach dem Tod meiner Oma aus dem Grundbuch austragen, damit meine Tante nicht wegen allem eine Unterschrift von ihr braucht. Meine Tante wollte immer, dass ich als Nichte den Garten bekomme, weil sie selbst keine Kinder hat. Nun hat sie leider kein Testament geschrieben und bevor sie meine Mutter wieder ins Grundbuch eintragen lassen konnte verstarb sie. Jetzt gehört natürlich ihrem Mann das Grundstück, doch dieser will es jetzt an seine Tochter geben. Meine Frage ist nun, haben wir eine Möglichkeit, es und zurück zu holen oder nicht? Darf er das allein entscheiden?
3 Antworten
Nein.
Geschwister haben keinen direkten Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe.
Sie würden nur erben, wenn es keine direkten Nachkommen (Kinder), einen Partner (z.B. Ehemann) oder Eltern als Erben gibt.
In der gesetzlichen Erbfolge stehen die Geschwister des Erblassers in 2. Ordnung. Nur wenn es keine Erben 1. Ordnung gäbe, hätten sie Anspruch.
Das ist sehr schade für dich/ Euch aber der Zug ist abgefahren. Das Grundstück gehört nun ihm und der gemeinsamen Tochter. Wenn es seine aus einer anderen Ehe ist, auch dann kann er es ihr hinterlassen oder es ihr schon zu Lebzeiten überschreiben.
Ihr habt keine Ansprüche, denn ihr seid keine Erben euerer Tante.