Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?
Hi an alle ich habe folgendes Problem
Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt
Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich
Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug
Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis
Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe
Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?
Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit
4 Antworten
Eine eidesstattliche Versicherung ist bei einem verlorenen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bei einigen Kfz-Zulassungsstellen erforderlich, einige Kfz-Zulassungsstellen fordern nur eine Verlusterklärung.
Nur der letzte eingetragene Fahrzeughalter kann eine eidesstattliche Versicherung (immer) oder eine Verlusterklärung (im Todesfall des letzten Halters auch der Erbe...) über den Verlust des Fahrzeugscheines abgeben.
Wenn Du das Fahrzeug an deinen Freund verkaufen würdest und anschließend wieder zurückkaufen würdest, würde die Kfz-Zulassungsstelle trotzdem einen lückenlosen Eigentumsnachweis fordern! Der fehlende Kaufvertrag wäre also trotdem erforderlich.
Sollte das Fahrzeug bereits vor 7 Jahren bereits abgemeldet worden sein, wäre eine Verlusterklärung in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Die Kfz-Zulassungsstelle würde nur prüfen, ob eine Diebstahlsanzeige für dein erworbenes Fahrzeug vorliegt! Eine gültige Hauptuntersuchung etc. wäre natürlich für die Wiederzulassung bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unter anderem erforderlich.
Sehr gerne!
Ja, Ihnen bleibt leider nur der Rechtsweg übrig. Der Verkäufer des Fahrzeuges hat Sie nicht betrogen und insofern wird eine Anzeige bei der Polizei nicht möglich sein.
Bitte von einem Rechtsanwalt (Fachanwalt) beraten lassen. Weitere Tipps fallen mir leider nicht ein.
Das ist wirklich immer ein Zirkus.
Theoretisch könnte das funktionieren ja.
aber könnte auch Probleme geben, da dein Freund nicht der letzte Halter im Brief ist.
was sagt denn die Zulassungsstelle dazu?
Was die Zulassungsstelle dazu sagt weiß ich noch nicht deswegen wollte ich hier mal fragen ob jemand schonmal irgendwas in der richtung gehört hat
Da man ja in der Zulassungsstelle immer recht lange warten muss wollte ich gern hier mal nachfragen
Ruf da einfach mal kurz an und frag was da zu machen ist.
hinfahren würde ich jetzt nicht wirklich.
ich hab das mal gemacht aber der letzte Halter hat kooperiert.
Okay Dankeschön für die Hilfe, ich habe zwar schon viele Fahrzeuge angemeldet aber sowas ist mir noch nie passiert, ich glaube auch das ich schon Fahrzeuge ohne die Zulassungsbescheinigung teil 1 angemeldet habe da die ja eh jedes mal neu ausgedruckt wird bei halter Wechsel aber das geht anscheinend nicht mehr
Es gibt die und die.
manche drücken ein Auge zu aber andere arbeiten streng nach Vorschrift.
Also ein Anwalt sollte dir sagen können, was Sache ist. Im Zweifelsfalle sollte eine Eidesstaattliche Versicherung ausreichen in der du sagst, dass du der Eigentümer bist.
Kann dann natürlich immernoch sien, dass das Auto gestohlen wurde, wenn das der Fall ist hast du ein Problem. Lass das also lieber vorher abklären.
Ja das wäre Tatbestand der Unterschlagung
An einen diebstahl glaube ich persönlich nicht da wirklich seit dem Neukauf des Fahrzeugs alle TÜV und Werkstatt Rechnung da sind und alle kfz Briefe es ist komplett nachzuvollziehen wie die historie war
Wenn das Fahrzeug gestohlen ist, gehört er dir nicht, das ist das Problem an der Sache.
Wenn aber nicht naschgewiesen ist, dass das fahrzeug jemand anderem gehört gilt die Besitzvermutung.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur der letzte Fahrzeughalter abgeben!
Siehe oben meine Antwort. Wenn der Fahrzeughalter versotrben ist, kann der Erbe des Fahrzeuges eine Verlusterklärung abgeben. Eine eidesstattliche Versicherung kann ausschließlich nur der Fahrzeughalter abgeben.
Stell dir vor, dein Fahrzeugbrief, die Fahrzeugschlüssel und dein Fahrzeug würde gestohlen! Den Fahrzeugschein hast Du in deiner Tasche zum Beispiel.
Nach der gesetzlichen Regelung könnte der Dieb, dass Fahrzeug also nicht auf seinen Namen umschreiben lassen. Bei deiner vorgeschlagenen Regelung wäre der Dieb praktisch der "rechtmäßige" Eigentümer des Fahrzeuges. Für solche Fälle ist die Regelung auf jeden Fall "richtig".
Es gibt natürlich auch Autokäufer, die noch die alte Regelung kennen. Der Fahrzeugschein wurde früher bei der Abmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Seit dem 01.10.2005 wird auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I die Außerbetriebsetzung eingetragen. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind deutlich weniger technische Daten aufgeführt als seinerzeit im Fahrzeugbrief. Daher is wohl die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Wiederzulassung erforderlich.
Nach der gesetzlichen Regelung könnte der Dieb, dass Fahrzeug also nicht auf seinen Namen umschreiben lassen. Bei deiner vorgeschlagenen Regelung wäre der Dieb praktisch der "rechtmäßige" Eigentümer des Fahrzeuges.
Er müsste eidesstattlich versichern, sich also noch einmal strafbar machen. Zudem wäre der echt blöd wenn der mit einem Auto, das als gestohlen gemeldet wurde, zur Zulassungsstelle geht. Das geht dann vor Gericht und dann steht sein Eid gegen diverse Beweise der Gegenseite.
Ich halte die Formbindung somit für ein unnötiges, nicht zielführendes Hindernis. Klar könnte man auch einfach einen schriftlichen Kaufvertarg aufsetzen, aber was, wenn man das nicht will, das vergisst, das nicht weiß oder den Vertrag verliert? Dann kann man sein Auto nicht nutzen?
Wenn der Dieb dein Auto klaut und sofort bei der Kfz-Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen beantragt, dann könnte er das Fahrzeug möglicherweise ausführen. Zumindestens, wenn in der Nähe eine Grenze ist... Allerdings bin ich kein Experte...
Warum sollte der Autoverkäufer vergessen, einen Kaufvertrag aufzusetzen?
Außerdem könnte der Dieb auch behaupten, dass er das Fahrzeug gekauft hätte!
Ich würde mein Fahrzeug nie ohne Kaufvertrag verkaufen, weil ich nach dem Verkauf nicht mehr verantwortlich für das Fahrzeug sein möchte und keine Kraftfahrzeugsteuern und Versicherungsbeiträge bezahlen möchte. Auf jeden Fall würde ich mein Fahrzeug vor der Übegabe an einen privaten Erwerber abmelden.
Warum sollte der Autoverkäufer vergessen, einen Kaufvertrag aufzusetzen?
Weil Autoverkäufer und -käufer Laien sind.
Wenn der Dieb dein Auto klaut und sofort bei der Kfz-Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen beantragt, dann könnte er das Fahrzeug möglicherweise ausführen.
Da würde es ja reichen, schlichtb eine First zu setzen oder so.
Ich würde mein Fahrzeug nie ohne Kaufvertrag verkaufen
Nicht ohne schriftlichen Kaufvertrag meinst du. Aber klar ist es smart einen solchen aufzusetzen. Ist aber rechtlich nicht forgeschrieben, wenn man das de facto aber so haben möchte, dann sollte mand as auch explizit ins Gesetz schreiben.
Ja, ich meinte ohne schriftlichen Kaufvertrag! Danke für die Korrektur!
Du bist nach dem Gesetz nicht verpflichtet einen Kaufvertrag aufzusetzen, das stimmt!
"Ist aber rechtlich nicht forgeschrieben, wenn man das de facto aber so haben möchte, dann sollte mand as auch explizit ins Gesetz schreiben."
Eine solche gesetzliche Regelung gibt es selbstverständlich! De facto ist kein Kaufvertrag erforderlich! Das Gesetz schreibt eine Veräußerungsanzeige vor nach § 13 Absatz 4 FZV vor.
Anbei ein Link der Rechtsgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
Anbei ein Muster der Veräußerungsanzeige als Link:
(bitte herunterladen).
Eine eidesstattliche Versicherung kann man überhaupt nicht abschliessen.
Dankeschön für diese umfangreiche Erklärung
Tatsächlich ist das Fahrzeug "nur" 2 Jahre abgemeldet und die haupuntersuchung und abgasuntersuchung habe ich erst vor einigen Tagen machen lassen
Also so wie sie das schreiben bleibt mir nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu nehmen und über Polizei eine Anzeige zu erstatten und den Anwalt zu kontaktieren?
Habe ich das richtig so interpretiert?