Ehrenamtlichen Vorstand im Garten Verein niederlegen?
Ich möchte nach Vorwürfen gegen meine Person das Amt als Vorsitzender niederlegen. Wie kann ich das so schnell als möglich tun.
4 Antworten
Schau in eure Satzung! Was steht dort dazu?
Zudem darfst du nicht zu "Unzeiten" als Vorstand zurücktreten. Das bedeutet, dass durch deinen Rücktritt der Verein nicht handlungsunfähig werden darf. Auch hier kommt es darauf an, was in der Satzung geregelt ist bezüglich der Vertretungsbefugnis des Vorstandes nach außen. Wenn zum Beispiel immer zwei Vorstände unterschreiben müssen und durch deinen Rücktritt nur noch ein Vorstand vorhanden wäre und kein sofortiger Nachfolger für dich bereit steht, dann wäre das so ein nicht zulässiger Rücktritt.
@HappyMe1984:
Doch, auch ein Rücktritt "zur Unzeit" ist wirksam, kann allerdings zu Schadensersatzansprüchen des Vereines gegen den zur Unzeit Zurückgetretenen führen, sofern der Verein nachweisen kann, dass ihm aufgrund der Unzeitigkeit des Rücktritts ein Schaden entstanden ist.
Das Amt ruhen lassen geht sogar noch weniger als der Rücktritt. Denn durch ein "ruhendes" Vorstandsamt wird der Verein sogar tendenziell noch handlungsunfähiger als bei einem Rücktritt zu "Unzeiten". Deshalb kennt das Vereinsrecht kein Ruhenlassen des Vorstandsamts.
Tritt zurück. Dann muss ein neuer Vorsitzender auf der nächsten MV gewählt werden. Es gibt bei manchen Vereinen die Klausel, dass das bei einer Zeitspanne bis zu 6 Monaten bis zur nächsten MV eben erst dann erfolgen muss.
Bis dahin kann der 2. Vorsitzende die regulären Geschäfte übernehmen.
Nein. Vorstandsarbeit ist keine Voraussetzung für Besitz der Gärten. Es ist möglich, dass er gemobbt wird, aber das kann ihm so oder so passieren.
Wir wissen nicht, worum es geht! Hast du die Befürchtung, die könnten dir deinen Garten wegnehmen?
Man kann zu jedem Zeitpunk von seinem satzungsmäßigen Wahlamt ohne Angabe der Gründe zurücktreten.
Auf das Posting von DerHans sei verwiesen.
Günter
Er kann sein Amt jederzeit bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lassen!