Ehepartner - Fahrzeugschein nur auf einen Namen ausgestellt?
Hallo ihr Lieben,
bevor ich meinen Mann kennengelernt habe, habe ich das Auto gekauft. Fahrzeugschein ist dadurch nur auf meinen Namen ausgestellt.
Zurzeit fahren wir aber täglich abwechselnd das Auto. Muss/Kann mein Mann irgendwie mit aufgeführt werden im Fahrzeugschein oder muss das nicht sein?
6 Antworten
Nein. Im Fahrzeugschein steht nur der Halter des Fahrzeugs. Also wer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Wer es nun tatsächlich fährt, ist egal. Idealerweise gibt es für zweiten Fahrer, eine Vollmacht. Aber das ist hier in Deutschland nicht notwendig.
Anders sieht es bei der Versicherung aus. Da müssen alle regelmäßige Fahrer genannt sein. Sonst kann es im Schadensfall Probleme geben. Aber den Mann muss hier nicht unbedingt namentlich genannt werden. Er recht, wenn in den Versicherungsvertrag steht, dass auch andere Personen aus dem selben Haushalt oder auch der eigene Partner das Fahrzeug fahren darf.
Wenn ihr euch bei der Ehe nicht für Gütergemeinschaft (macht heute doch eh niemand mehr) entschieden hat, ist hat ja weiterhin jeder sein eigenes Eigentum. Ist auch bei Verheitraten normal das nur Einer als Halter eingetragen ist.
Ausserdem muss bei Kraftfahrzeugen der Halter ja nichtmal der Eigentümer sein. Aber das würde die Sache jetzt noch komplizierter machen.
Nur bei den Versicherungstarifen muss man dann auswählen wer mit dem Auto fahren darf:
- nur man selbst
- nur man selbst und haushaltsangehörige Personen
- alle Personen
Aber da muss man nicht päpstlicher als der Papst sein, denn "alle Personen" ist natürlich am teuersten. Nur wenn wenn wirklich regelmässig das Auto verleiht sollte man das natürlich auch auswählen. Aber nur weil man vielleicht zwei, dreimal im Jahr das Auto an Freunde oder die Eltern für Kurzstrecke verleiht würde ich es nicht machen.
Hallo,
das ist nicht nötig. Im Schein steht der Halter des Fzges laut Brief.
Wichtig ist, dass er bei der Autoversicherung als berechtigter Fahrer eingetragen ist. Sonst ist es möglich dass wenn er einen Unfall verschuldet, die Versicherung den Schaden nicht reguliert.
LG
Nein, muss er nicht...
Alltägliches, das interessiert die Polizei nicht weiter . Die sieht doch, dass der Fahrer und der Haltern (oder Halterin) die selbe Wohnadresse haben...
Wie schon beantwortet muss er das nicht. Und meines Wissens nach ginge das auch gar nicht. Das einzige was ihr bzw. er geklärt haben muss ist die Sache mit der Versicherung. Es gibt welche die nur den Halter bzw. Fahrer absichern weitere Fahrer oder Fahrerinnen nicht. Im Zweifel bestünde dan kein Versicherungsschutz. Da also mal checken was da bei euch Sache ist damit hinter her kein böses Erwachen kommt.