Ist die AU immer fällig mit der HU des TÜV?
Folgender Fall:
Ich will mein Auto einfach verkaufen. Es hat aktuell kein TÜV mehr. Da ich aber meinen Fahrzeugschein verloren habe, muss ich TÜV neu machen bevor ich den ausgestellt bekomme von der Behörde und das Auto verkaufen kann.
Muss ich auch zwingend die Abgasuntersuchung ( AU ) machen?
4 Antworten
HU und AUsind zeitgleich zu machen. Beim TÜV kannst auch nur die HU machen. kann aber sein, daß dann eine AU-Bescheinigung einer Werkstatt vorlegen mußt damit der TÜV die nicht macht.
Aber die Zulassungsstelle fordert im Regelfall beide Bescheinigungen!
Zum abmelden braucht normaler Weise die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 & 2 (Brief und Schein) Die Stilllegung kann allerdings auch ohne Schein erfolgen. Allerdings muß man den dann als Verlust melden und meist eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben.
Wichtig für den, der das Auto wieder zulassen will, daß der diese Versicherung schriftlich mitbekommt. Oft bekommt der sonst Schwierigkeiten bei der Wiederzulassung. Für den TÜV ist das übrigens Banane. der macht die HU / AU auch mit dem Brief. Die Prüfberichte mit dem Brief, der EV und dem ganzen anderen Mist zur Zulassungsstelle....
früher konnte man tüv und au unabhängig machen lassen! heutzutage aber nicht mehr! daher gibt es auch keine au-plakette mehr! by the way....du kannst das auto auch ohne schein verkaufen! ;-)
Wenn die HU abgelaufen ist, muss natürlich vorher eine AU gemacht werden.
Nimm den alten TÜV Bericht, der sollte langen.
Bist du sicher? Der TÜV ist aktuell abgelaufen. Die von der Zulassungsbehörde meinten ich brauche neuen TÜV bevor ich die Papiere ausgestellt bekomme. Was mich auch etwas gewunder hat.....
Danke
Vllt. kannst du mir bei dieser Frage auch helfen:
Eigentlich möchte ich das Auto einfach abmelden. Und abgemeldet verkaufen.
Wenn man es nur abmelden will, braucht man dann auch Zulassungsbescheinigungen? Der neue Käufer will sicherlich auch irgendwelche Dokumente zu dem Auto haben?