Ehemann aus der Wohnung abmelden mit Gewaltschutzantrag?
Hallo zusammen, kann ich meinen Ehemann aus dee Wohnung abmelden ? Ich habe einen Gewaltschutzantrag gestellt und es bestand auch Kontakt- und Annäherungsverbot.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Nein, du kannst nicht einfach einen anderen ohne seine Zustimmung irgendwo an oder abmelden.
Habt ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben muss der gemeinsam gekündigt werden. Möchtest du in der Wohnung verbleiben benötigst du dafür einen neuen Mietvertrag.
Bei Problemen mit Gewalt kannst du einen Anwalt damit beauftragen sich darum zu kümmern.
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Erst mal hättest du erwähnen sollen dass es bereits einen Gerichtsbeschluss gibt.
Lege die Unterlagen dem Einwohnermeldeamt vor, mit richterlicher Genehmigung gibt es mehr Handhabe. Das Einwohnermeldeamt wird entscheiden ob der Gerichtsbeschluss für eine Abmeldung ausreichend ist.
Anforderung Jobcenter: Veranlassen Sie die Abmeldung Ihres Ehemannes aus der Wohnung. Legen Sie dafür den Gerichtsbeschluss bei dem Einwohnermeldeamt vor. Weisen Sie uns die Abmeldung dann nach.
was soll ich jetzt machen