Darf ich meinen noch Ehemann beim Rathaus aus unserer Wohnung abmelden?
Mein Mann und ich möchten uns trennen, sein Freund hat eine Wohnung gefunden.
Wie ist das dann mit dem abmelden, er will zwar in die Wohnung einziehen und anscheinend wird das dann über sein Freund laufen. Er gibt dem Freund das Geld auf die Hand.
Demnächst muss er ja sich abmelden, damit ich für mich und die kinder hartz vier beziehen kann. Ich muss doch beweisen das er abgemeldet ist.
Er will das nicht machen darf ich ihn dann abmelden?
4 Antworten
"Mein Mann und ich möchten uns trennen...."
Da hat noch keine Scheidung stattgefunden, der Mietvertrag ist vermutlich nicht geändert und der Auszug ist auch noch nicht vollendet. Im Trennungsjahr >>>> Wie ist das mit Miete und Unterhalt bisher oder aktuell geregelt oder soll geregelt werden?So schnell gibt es nichts aus dem ALG II Regal....
Durch die Anmeldung deines Ehemannes unter der neuen Adresse mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung wird die Abmeldung vom Amt vollzogen.
Nein, darfst Du nicht, das muss er selber machen.
Du kannst aber schon mal beim Finanzamt eine andere Steuerklasse beantragen, als "allein erziehende".
Dann geh mal zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuß (ich gehe davon aus, dass er den auch nicht zahlen möchte?) Die erklären Dir auch, was Du sonst machen musst.
Es ist nicht möglich, dass du ihn abmeldest. Die meldepflichtige Person muss sich selber an der neuen Anschrift anmelden, und wird dann automatisch vom Amt von deiner Anschrift abgemeldet.
Du kannst dem Einwohnermeldemat aber einen Hinsweis zukommen lassen, dass sich dein Mann offenbar noch nicht umgemeldet hat. Man kümmert sich dann darum.
Nein du kannst ihn nicht zwangsabmelden.
Ich bin derzeit aber nicht berufstätig und bin mit zwei Kindern Zuhause. Meine Kinder dürfen offiziell noch nicht in den Kindergarten gehen.