Sohn von wohnung abmelden?

4 Antworten

https://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr165.php

ich vermute, dass Eltern ihr volljähriges Kind weder anmelden, noch abmelden können.

sofern sie das Hausrecht haben, und kein Mietvertrag mit dem Sohn vorliegt, können sie ihn natürlich "rauswerfen"...

Er müsste sich dann selbst z.B. als "obdachlos" melden

Den Verwaltungsakt einer Abmeldung, können Eltern für ihre volljährigen Kinder, ohne entsprechende Vollmacht, nicht durchführen.

Nichtsdestotrotz haben sie die Möglichkeit, ein volljähriges Kind, auch ohne Abmeldung, rechtskräftig der elterlichen Wohnung zu verweisen.

Allein die behördliche Anmeldung an einem Wohnsitz, bedingt kein Wohnrecht. Und Kinder stehen in der Regel auch nicht im Mietvertrag.

Nein, abmelden könnt ihr ihn nicht, auch einfach das Schloss austauschen dürft ihr nicht, aber ihr könnt ihn mit Hilfe des Familiengerichts rauswerfen

Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist anzunehmen, dass es ihr Sohn soweit nicht kommen lassen wird. Wenn Sie ihm deutlich vor Augen führen, dass Sie vorhaben, ihn notfalls mit Gerichtshilfe aus der Wohnung zu setzen, wird er sich vermutlich doch um eine eigene Bleibe kümmern.

https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article207279859/Familienrecht-Duerfen-wir-unseren-Sohn-rauswerfen.html


Er kann aber jederzeit bei seinen Eltern zu Besuch sein und dort wohnen, wenn er woanders gemeldet ist.