Ebay: Was ist rechtlich bindend, Beschreibung oder/und Produktfoto?
Sagen wir man kauft eine Uhr auf eBay, der Verkäufer schreibt in der Artikelbeschreibung das sich um Modell X handelt, auf den Bildern sieht man doch, dass es um ein komplett anderes Modell handelt. Was ist hier rechtlich mehr bindend,die Beschreibung des Verkäufers oder die Beschreibung, und hat man in diesem Fall Recht auf Rückerstattung?
2 Antworten
Wenn die widersprüchliche Produktbeschreibung offensichtlich ist, dann ist weder das eine noch das andere bindend.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz, Rechtslage & Gesetze
Meiner Meinung nach die Beschreibung.
In solch einem Fall würde ich jedoch den Verkäufer fragen, welche Uhr angeboten wird.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.