Ungefragte Rückerstattung bei ebay?
Ich habe gestern einen Monitor über eine Auktion erstanden, aber jetzt hat Ebay mir eine Rückerstattung beantragt. Wurde der Account von dem Verkäufer gelöscht/wurde er gebannt oder warum habe ich eine Rückerstattung erhalten auch wenn ich sie nicht beantragt habe ? - Übrigens habe ich natürlich alles so schnell wie möglich bezahlt (über ebay da ich denn Artikel erstanden habe)
-Ich habe übrigens schon eine Bestell Bestätigung erhalten
In der Rückerstattung wurde folgender Grund angegeben "Ich habe den Artikel kivht mehr vorrätig oder ist beschädigt".
Der Verkäufer hat das extra über eine Auktion abgewickelt, dann kann es doch nicht sein der Monitor einfach so kaputt geht oder "verschwindet". Kann ich diesen Monitor immernoch verlangen ?
3 Antworten
Tach :)
Wurde der Account von dem Verkäufer gelöscht/wurde er gebannt oder warum habe ich eine Rückerstattung erhalten auch wenn ich sie nicht beantragt habe ?
Das hat mit seinem Account nichts zu tun - er wollte oder konnte das Ding einfach nicht mehr verkaufen.
-Ich habe übrigens schon eine Bestell Bestätigung erhalten
Natürlich, Du hast die Auktion gewonnen und bezahlt. Damit wird der Kauf durch eBay bestätigt.
Der Verkäufer hat das extra über eine Auktion abgewickelt, dann kann es doch nicht sein der Monitor einfach so kaputt geht oder "verschwindet". Kann ich diesen Monitor immernoch verlangen ?
Natürlich kann da was passieren - das Ding ist runtergefallen... oder der Nachbar hats für mehr Geld abgekauft als Du geboten hast... oder er will's für den Preis nicht abgeben. Der Vertrag ist aber rechtsverbindlich.
In der Rückerstattung wurde folgender Grund angegeben "Ich habe den Artikel kivht mehr vorrätig oder ist beschädigt".
Den Grund für einen Abbruch kann jeder Verkäufer selber auswählen. Ob das stimmt oder nicht - keiner weiß es.
Lösungsvorschläge hast Du hier schon bekommen. EBAY kann Dir das Teil nicht beschaffen. Sie können Dir die Adresse geben und ihn anschreiben. Für weitere Schritte musst Du einen Weg ausserhalb der Plattform wählen.
VG
Warscheinlich hatte er sich einfach nur einen höheren Preis erhofft.
Ich würde bei Ebay nachfragen ob es mit dieser Ausrede einfach so möglich ist - das Angebot zurückzuziehen.
Wäre ja toller Trick für Verkäufer
Da hat Dir die "Fachkraft" der eBay-Hotline Unsinn erzählt, lies bitte meine ausführliche Antwort.
Wenn. Es sich um ein Gebrauchtgerät handelt bzw das Gerät Defekt ist dann nützt dir ja wenig dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.
Allerdings ist die Aussage "Ich habe den Artikel kivht mehr vorrätig oder ist beschädigt". Ist schon sonderbar.
Vermutlich kommt der Text automatisch von Ebay und der Verkäufer konnte nur anklicken.
Ich würde beim Verkäufer klären ob jetzt wirklich defekt und um ein Photo des Schadens bitten.
Nicht mehr Vorrätig wäre ja kein Privatverkauf sondern ein Händler.
Hier käme es darauf an ob es ein Auslaufmodell ist.
Ansonsten hätte man beim Händler natürlich Anrecht und sollte Fragen ob man die Angelegenheit nicht ohne Polizei und Anwalt regeln könnte
Wobei ich bei solchen Händlern eher lieber verzichten würde etwas zu kaufen
Denn Wiederrufsrecht und Gewährleistung wäre dann vermutlich auch schwierig wenn etwas ist.
Wenn es privat Verkauf ist, dann gab es ja nur 1 Gerät
Es kann sein dass dies über mehrere Wege versucht wurde zu verkaufen
Z.b. über Nebenan.de
Dann ist das Gerät halt weg wenn jemand Anderes schneller war.
Und wenn es beim Privatverkauf defekt ist, gibt es ja auch kein Anderes Gerät zum liefern
Ich persönlich würde hier nachhaken was wirklich ist und bei "Betrug" mal mit einem Anwalt oder Polizei reden und auf jeden Fall lieber mein Geld zurück haben wollen als Wahre.
In diesem Fall muss der Verkäufer gleichwertigen Ersatz liefern oder Schadenersatz leisten, wenn der Artikel nur noch teurer zu beschaffen ist, auch könnte der Käufer einen sog. Deckungskauf vornehmen.
Und auch dann gingen alle Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers.
Man hat als Verbraucher mehr Rechte, als so mancher glaubt; man muss nur vom Sofa aufstehen und sie durchsetzen.
Seufz...
Aber natürlich gilt das auch bei einem Privatkauf, das BGB macht da keinen Unterschied.
Klick einfach mal die Links in meiner ausführlichen Antwort an und lies die Informationen sinnerfassend.
Es kann sogar jemand beim Privatkauf ohne Grund sein Angebot zurückziehen.
Als Käufer kannst du dann auch nichts einfordern wenn der Kauf nicht zustande kommt.
Ein Händler dagegen muss die Ware die er anbietet natürlich auch verkaufen.
Besteht also schon Unterschied.
Kann ich diesen Monitor immernoch verlangen ?
Natürlich, ein Verkaufsabbruch über eBay hat ja keinerlei rechtliche Grundlage.
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Ja habe mit dem Ebay kommuniziert und meinten das dieser Verhalten für sie völlig in Ordnung ist. Aber wenn der Nutzer das gleich Angebot noch mal reinstellt kann es sein das ich ein Recht habe das Produkt für den eigentlichen Preis zu kaufen